# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0213 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0213?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34 # Folio 114r, page id 00068823:0213 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 113v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068823&page=213 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068823/jpgs/default/00000213.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 59 lines, status machine # Lines: 59 recognised, mean confidence 0.93 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. wiße seyn soll als aller Archiven und Registianus, ein Feldhender Generalien des ganzen Landes, als deren anbecken und weisen aus den geschmöhen wird, wie der eisenstein gesuchet, gebrochen, u ei sortiret wird, oder wie man auf den Hütten das gahr-kupfer machet, so ist ihm doch gleichwohl nöthig zu wißen, worinn das Stückgießen bestehe. Ebenmäßig, obschohn nicht nöthig, daß ein Regent den Kaufhandel verstehe, so ist ihm doch nöthig zu weßen denn mehr in facto als nachsinnen, was in seinem Land fur händel und 7 wandel getrieben werde. Unterdeßen were gleichwohl zu wündschen und hoch nöthig, auch nicht unmüglich, sondern T gar wohl thunlich, daß gleichwie der Regent einen solchen Begriff seiner profession in dieser Staatstafel hat, also alle andere menschliche professionen und Lebensarten von verständigen tüchtigen Leüten genau beschrieben, und solche beschreibungen des beschreibungen männigliches sonderlich aber des Regenten als der die Artem Architectonicam exerciret, und alß ein bannmeister vieleÿe arth werckleüte unter sich hat) nachricht zu gehöriger untersuchung und verbeßerung bey etlichen freundung gelegenheiten denn die leüte s nieder geleget und aufgehoben würden noch nicht dergleichen Encyclopaedia noch nicht vorhanden; weilen die studia ins gemein mehr auf zierliche worth und speculationen als realia und erfahrungen gerichtet worden. Welches aber der gehöret. Doch wollen wir und damit aniezo nicht aufsatten könne, Weilen aber die Dinge so eigentlich das Regiment angehen wiederumb zweyerley, etliche allen oder doch vielen Landen und Fürsten thunen gemein, an der er eigentlich dem jenigen Lande zugehören deßen Staatstafel man beschreiben will, so habe ich in der definition jene ausgeschloßen und diese vornehmlich behalten, so gleichsam gehen ndividualia seyn, und einem gewißen L undt absonderlichen kommen; denn auch alhier ad specialissimas denn die allgemeinen anzeigungen finde man in politischen Büchern, deren und was daher für nuzen und schaden entstehe. eine durch eigne beqveine leüte verrichtender