# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0219 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0219?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34 # Folio 117r, page id 00068823:0219 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 118v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068823&page=219 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068823/jpgs/default/00000219.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 58 lines, status machine # Lines: 58 recognised, mean confidence 0.93 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Die ordnung und weise dadurch zu der Materi der Staats- Tafel, das ist zu den nöthigen Nachrichtungen e, ist von deren form und einrichtu er ihm möchte an sich selbst nicht wenig unterschieden. derowegen ein iedes absonderlich zu entwerffen. Weil nun das gröste theil der Nachrichtunge s in bereits aufgezeichnet, und sich rifften findet, oder doch theils Bedienten oder andern Leüten also bewust, daß es auf begehren und nach gegebener anleitung vollends leicht ver¬ faßet, und aufgezeichnet werden kan, so würde man sich in eine große Weitl- leichtigkeit und unerschüge Schwührigkeit, und unterl einlaßen, wenn man wiederumb affenheit eines Landes wiederumb von neüen durch eigne besichtigungen, Commissiones und Inqvisitio ancto 1680 und von forn anfangen wolte. Denn ob schohn gemeiniglich die bey denen Archivis, Canzleyen und Ämtern habende nachrichtungen und berichte sehr unvollkommen, so können sie dennoch interimsweise dienen, und fernere anleitung geben, dasjenige so etwa ermangelt, allmählig mit der Zeit zu erfüllen, sonst würde man viel zu lang warthen, und des verlangten Nuzens e entbahren müßen, wenn man nichts dulden noch brauchen wolte, so nicht seine endtliche vollkommenheit bereits erreichet h ind derowegen 3 gradus oder staffeln, die erste, daß man sich der bereits habenden scripturen bediene, die andere daß man erfahrne Leüte über die vor fallende zweifel und nicht gnugsam angemerckte Dinge vernehme, die d ritte, daß man in rem praesentem, oder zu der inqvisition und besichtigung selbsten komme. Gleich wie nun die untersten staffeln am ersten zu erreichen, also sind sie von der vollkommenheit auch am meisten entfernet; man kan aber zu dem obersten Gipfel nicht wohl als vermittelst derselbigen gelangen; dann aus den scripturen kan man soviel zum wenigsten liecht haben, daß man weis wie man ferner fragen und inqviriren, auch artikel und fragst Fragstücken stellen, bey wem man sich eigentlich c erkundigen, und wie weit man eines ieden bericht traun solle. Wo aber endtl fast die unter sügung der Beschaffenheit eines Landes