# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0241 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0241?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34 # Folio 128r, page id 00068823:0241 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068823&page=241 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068823/jpgs/default/00000241.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 35 lines, status machine # Lines: 35 recognised, mean confidence 0.94 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. H. Leib-Med A ist gewiß, daß außer der Tugend nichts der gesundheit vorzuziehen. Und daß deren Landsbesorgung eine der wichtigsten angelegenheiten eines großen Potentaten ey sowohl wegen tragenden hohen Amts, als auch wegen eignen Nuzens. Denn nicht allein hohe sowohl als Niedrige des hierinn fürfallenden mangels entgelten müßen; sondern auch ja an erhaltung der Unterthanen ein großes lieget, weil kein Nüzlichers noch edlers Instrument zu finden als ein Menschen Es ist bekand, daß in Sterbensläufften Consilia amitutis gestellet werden, aber mit der ansteckenden Sänche gemeinig htlich aufhöhren; da Sie doch allezeit mehr als zuviel objecta nicht auff finden würden; indem sich offtm orti populaceis ereignen sondern auch andere aliquid boni vel mali moris ex causis tempo- rariis Universalibus annehmen. Und hat es gemeiniglich die gewandniß, daß man diese mores morbi und consuetudinem, so zusagen; durch die erfahrung und offt durch schaden erstelet Und an einem orth ehe als am andern die Sach entdecket wird, einer auch mehr gaben von Gott hat als der andere das pflichtlig zu treffen. In geschweigen was durch fleißigs observation und auf zeichnung in morbis ordinariis 40, gleich entdecket und beybehalten werden köndte. Wäre derowegen nöthig, daß ein großer Potentat der zumahl viel Land und Leüte hat, eine gewiße verstandtnüß, vernehmen und anstalt machen ließe, dadurch was an einem orth, oder von einer Person guthes zu behuf der gesundheit bemercket item, daß wird bald zu der andern Nachricht käme. samt dem gewitter und man die mores morborum und observationes, daß wenn man auch deßen die Reichs den Erdgewachsen und thieren ergiebet, und mit einem worth Historiam anni naturalem, jährlich und sonst von zeit zu zeit an unterschiedlichen orthen beschreiben ließe. Wie