# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0264 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0264?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34 # Folio 139v, page id 00068823:0264 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 140r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068823&page=264 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068823/jpgs/default/00000264.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 64 lines, status machine # Lines: 64 recognised, mean confidence 0.78 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. an den meisten orthen die rechten wegen dazu gegangen worden. c Der dritte, vorschlag ist thunlich, da e in gewißes von denen Nordidiatibus so nicht auff descendenten oderascendenten statten ad prior usus verwendet würde ist auch längst vor der 4te geht uns auff den Casam. Wenn länder ustan Der Este von Montibus praesertisch ist auch nicht undienlich, und auch nichts neues Sinde so sind nicht allein meist bekand, sondern auch iese mir communicirten Vorschlage alteris indaginis, als vor der hand darauß nicht viel zu ziehen, gewiß ists, daß aus einer guthen Polerys ordnung ein könen. Nur vor den Herrn und Unterd h ansehnlichen thanen zu erhalten, aber dieselbige wohl zu faßen und habe wercklig, ist ein großes, und erfordert etliche vortrefliche wohl ge gündete, und wohl unterstuzte Leüte. Ich begreiff darunter curam vin fatis, sanitatis, qvundantiae es gehöret dahin die erziehung der jugend und gesundheit, in dann man habe davon; da e derwehrender bey den räckleinen Hoffnung der ße; dergleichen die teütschafft ist, der teühe denn das Land-pactorum des Landes nichts und viel anders mehr er jüßet befinden, und den bedrängten so bey der obrigkeit hülffe suchen ein solches schwehr machen, aber e daß man die poenas calumnosse, et iniquctorium dergle riffe, läßet sich noch thun. Wenn die Besten mittel ergreiffen könnte; den proceßen vorzukommen, und abzuhlffe, so muß ich e bekennen, daß auf solchen fall, die unterthanen p. Ich billige nicht alzu sehen, daß man der administration s Vergnügung die besonderung der ruhe der erwachen, durchBadelechnung der gemalt, und beschwerfung, und mit einem A f b worden. (§. 15 darunder Richtigkeit- und denen d v angeleg en man sich zu bringen, handtlich zu bringen kommen eyn die Richtung ichkeit t durch erforderung eines wißen geldes von den cläger oder beclagten schleun