# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0265 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0265?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34 # Folio 140r, page id 00068823:0265 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 139v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068823&page=265 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068823/jpgs/default/00000265.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 111 lines, status machine # Lines: 111 recognised, mean confidence 0.72 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. der hohen Obrigkeit von herzen gern in deßen ansehen was anständiges abstalten würden, aber ie sich dergestalt zu laßen. Man da die a ist auch kein geringes herr den stilstande processi siben bey den Buchsthalten, da man doch ich zu haben m n e 2 Es seyn auch zu wündschen daß die sehr landes eg obrigkeit selbst der Creditores generalis der armeen unterthäten würde; der Feinde: Von ein leidliches doch ntwißer versicherung durch welches mittel ch roß-montes distantis rühlen, n e e dem verderblichen Wunner gestennet würde. et so gebühret ihren auch die Ober Freündschafft der dann der in benampt deßer artet, sondern das stens administribuirt wird, e e würde. Und in diesem allein köndte, und da jugleich den Unterthanen viel gemüzet, und der hohen Herrnschafft ein außhnliches erworben werden. Abn. Wenn diese dinge nicht gebührend angegriffen werden, so ist beßer daß man sie stehen laße, denn wo eigen nüzige und sonst unbeqveurs kant mehr dienet geschadet und manchen in dergleichen gebrauchet werden solten, wieder nicht zu vor einem endtich untersammen, anhand begeben werden also daß dieß alles das andere solche Sachen celsabit das Mons. metat. A. B. Eilers r haben, frühe ein großes zu thun; gehohret. aber auch noch viel dazu e anstatt nun der güthgenen vorschlügen solte, folgende solten vor der hand dienlich b. Einige montes probatis, da den arm seyn h sputivam auch zue künfft, gelegen würde. n n etwas interesse etwas e u S st er in intelligenz sonst, wie in offici of Metalligance in Berlin. In London ist t ße zu der dte. Und ists 4. Wenn köndten ihre M. Verordnen, daß aus als ie praeße begeben. Die ren Archönzien vnd von allen judicis, die letzo deren Process o unter ein Jahr gewahret, ein geschicket würden, ß einem land, dergleichen sie facta causa, doch habe ipsa Und wo die partheyen ein theils n leidliches das we ihn mich, wichtigkeit der sache echnung erwehn wolle findet, für einem schrifft, die doch auch langer als ein bogen, beyzufügen, und reputantem a r fen besen auch den gust sich Hörn Vorschuß die Daamen hoIns und dergleichen Dienst tatione Man köndte. auch den partheyen erlangten zu mahl dem da man wüste, daß sie es nicht übel anzulegen, begriffen, sondern damit anzuschaffen köndte solte, könne mit voriqve combiniret, e erfordert. t stünde zu wißen. ( tetwa und noch ertrieben werden. und begüterte wackere versandige a vorhanden, die dergleichen zu veranstalten