# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0281 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0281?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34 # Folio 148r, page id 00068823:0281 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 147v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068823&page=281 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068823/jpgs/default/00000281.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 35 lines, status machine # Lines: 35 recognised, mean confidence 0.97 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. h pfandschafften, oder andere richtige Versicherungen umb ein leidliches lehret so finde ich zwar solche anstalt an ihr selbsten guth, damit praevitas usuraria ge¬ mindert werde, Bilde mir auch ein daß dergleichen hin und wieder im Land vorhanden, alleine ich hielte dafür, es müsten Christliche Vorstehere dabey sein so zugleich untersucheten, wozu der Arme das gelö lehnen wolle, denn wenn sich befinden solte, daß er das geld nicht guth gnugsam anzulegen vermöchte, umb sich damit außer noth zu reißen, sondern nur dadurch vermittelst der Interessen so gering sie auch sein, tieffer in elend vorfallen und endlich umb das Pfand kommen würde; so hätten solche Vorstehere ihm auff andere weise wie hernach folgen soll, zu rathen. e sege ich demnach ganz andere gedancken vom Armeen-wesen, daß nembl. mit Collection der allmosen und außabspendung derselben (wobey es ohne dem nicht wohl alzu richtig zu gehen kan, son werck- dern viel nach gunst geschehen muß), dem Kömm nicht gnugsahm geholffen, unter dem schein der Gottes, furcht, offt die faulheit unterhalten und die nah¬ rung mehr gehindert als befördert werde. Die wahre anstalt demnach beym Armen-wesen be¬ stehet darinn, daß man den armen etwas zu thungeben und nahrungsmittel zu verschaffen wiße, und nicht leicht einem etwas reiche, der nicht ein zulängliches dafür thue; wozu ihm gelegen heit zu verschaffen. Auff solche weise bin ich versichert, daß die Armen nicht nur sich erhalten, sondern auch dem publico noch nuzen bringen würden. wie man bey werck- und Waisen Häusern siehet.