# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0282 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0282?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34 # Folio 148v, page id 00068823:0282 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 147r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068823&page=282 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068823/jpgs/default/00000282.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 39 lines, status machine # Lines: 39 recognised, mean confidence 0.94 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. wo solche wohl angestellet seyn, es gehöret auch dazu eine Rechte gesicht in den Cornhandel, davon unten mit mehrerin Im übrigen weilen Königl. Majestät auff aller wäre hand, andere Christlöbl. anstalten, bedacht seyn unter suchen wie in allen Landen königlicher Majestät die geistliche güther, milde stifftungen, praetendae, Clöster, und stipendia zu piis causis angewendet werden, und was davon ad causas magis pias magispringentes, ohne abbruch der fundationen, und der intention der fundatum zu verwenden. Ich komme zu dem Commercien-Vorschlag und muß bekennen, daß hochnöthig solches werck wohl zu faßen. Zwar ist nicht ohne daß Börsen zu Versamlung der Kaufleuthe in den Handelsstädten ihren nuzen haben, und ein Rechtes Commercien Collegium wenigst bey Hof wohl zu wündschen wäre Es ist aber damit eine sehr delicate Sach. Gmmaßen die erfahrung geben, daß nicht alle Müte a der Herren Kaufleute ihre Handlung allein, und Landes-Herrn sondern offt mehr zu ihrem eignen Nuzen führen; sich nicht bekummernde ob geld außm lande oder ins Land bracht werde, und ob frembde oder einheimische Unterthanen gewin¬ nen; wenn nur sie nutzen dabey finden. Ja sie sind off guthen anstalten zu wieder, wo sie ihnen respectu ihres privat-gewinsts schädlich oder ver¬ dächtig; also daß ihnen dergleichen committiren, off nichts anders ist, als dem rock zum Garten sehen. Auff die Entscheidungen der Kaufman streitigkeiten Ein schreibungen der diener und der Jungen handesLeute, besiegelung der n stücke thuch oder Zeug und dergleichen ordinaria deren der proponent gedencket, komt es nicht so wohl an, als auff