# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0304 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0304?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34 # Folio 159v, page id 00068823:0304 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068823&page=304 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068823/jpgs/default/00000304.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 91 lines, status machine # Lines: 91 recognised, mean confidence 0.75 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. gewiße Personen vergnüg e alzeit verderben, und ihnen aufgeben en wird. wollen solche Mündliche Mutter z iemand nd wege zu überlegen, darauß mit einigen unser Ministrorum zu communiciren, nommen untersuche, und uns zu und zu unser ndtlichen resolution und nur die das flüchtlichen guthen n 1) Geldmittel zu Kayserl. freyen Disposition außer den ordinari einkunfften. 2) Unschlbar Mittel den Krieg mit gnädigigen nachdruck und vermehter rückhart kosten laßen, und doch kurtz er ungliche Kosten fortzuseten. Da unserm absehen guthen finden. nach . Verschläge den gefallen Kayserl. coediret wieder außzurichten? außfallende guth, aften zu unser an dr ordinari ein fürst ndtlicher entschließung und bey mirigung jedesmahl von mir zu bringen, und zwey mit dem großen auffgelegenheiten zu arbeiten, a libl. Wirthmann vnd debey zu straffenb. Müchern fragire, dispositione, ohne 2 in e r. Durchßfals et in specie keine sich belange la Oder Re d in e nicht hafft b t privirte ringen wird den vorfallenen 2 t credit wiederumb zurichten, und ansehnliche e summen baares geldes zusammen zu bringen, gewißen, in gewißes Neuest sehr billig e der armuth unbeschwehrliches und und das übrige theil an zu wenden. diret, der argument und die allen die arm zu greiffen g und sie in aber zu stellen, auch kräfftige anstalten d he der gern dazu kunfftige Wie das provumtwesen einzurichten, daß die armosen gebührend versehen, und nicht allein viel tonnen goldes damit erspahret Cund vermehrende Ma mit großen nachtwercke und doch mit erk sondern auch viel geld dadurch in die Erblande gezogen werde, Ein Neües überauß nüzliches negotium, dadurch dem Weißen wie die Unter- der Kayser und dem gemeinen ein mehrers von den unterthanen und doch mit großem Nuzen und aufnahme der unterthanen selbst erhalten könne. ein Neues negotiir e kosten fortze g und beständiget, ein kommen, auff deren theil h Viel Sonnen goldes zu antic e d eich besolden, sondern auch ä h h zu behuf d wie ins der armuth zu hülff zu kommen und sie von elend zu