# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0331 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0331?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34 # Folio 173r, page id 00068823:0331 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 174v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068823&page=331 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068823/jpgs/default/00000331.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 80 lines, status machine # Lines: 80 recognised, mean confidence 0.92 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Nachdem Unterthanen t und rechte sich aniezo Nächst denen tugenden wohlfart der unterthanen Vergnügtes gemüth hat die obrigkeit mich auch die gesundheit des leibes ihrer Unterthanen zu sehen, zu welchem ende nöthig verständige Medicos zu halten, und mit denen dießfals von deren und öfftern zu rathschlagen auch ihnen allerhand fragen gebührender Untersuchung vorzustellen, vornehmlich aber auf“ Morbos locales Evademvis und Epidemios ihre gedancken zu richten. Und zwar so bin ich zu förderst der Meinung, daß der jünglichen mit gemein zu viel, der Medicorum aber zu wenig seyn, zumahl wenn ich bedenke einigen proceßes annehmen als meister Unterrichter, ich eine ferentz und begleichen, deren unterschieden, secretarium, anzelisten, denn zwey Advocaten, und zu zeiten noch so viel als richtig bey uratoren; da doch bisweilen umb wenige thl. gestritten wird. Hingegen eines Menschen gesundheit beachtet nur ein einziger Medicus, und zwar zum öfftern überhin und im vorbey streichen, denn wie kan es anders seyn. Da der Medicus von der raxi leben und in einem tage so viel patien e stunden nachsinnens und allerhand und bedencken erfordert hätte patienten besuchen muß, deren zu geschickte So ist ja auch ungleich leichter von einem proceß, als von einer Kranckheit wohl zu urtheilen, denn in den Acten kan man lesen, und solche anatomiren, der leib aber eines l ebenden menschen ist verschloßen, und zwischen einem todten cörper und le und lebenken läibe ist ein als zu großer Unterschied aber diese o sind die legis justitiae diviteaufftig beschrieben, die leges naturae aber solche orthen, die großen theils außgefunden werden. Daher ich mich offt über deß Menschen blindheit verwundere, die sich ihre wahre wo wohlfart so wenig angelegen seyn laßen, vernehme leute ja große potentaten selbst müßen täglich erfahren wie übel es hehrgehet, wenn sie oder die ihrigen, oder ihr hr guthe freunde krank seyn, und wie viele durch nachlaßigkeit und unwißenheit aufgeopfert werden und dennoch wollen sie nicht ein weniges auf das jenige bey gesunden, hagen werden, o sie in Kranckheit mit viel tausend zu erkaufften trachten würden. Nun ist gleichwohl e die sach aniezo mit dem Statgl. in Amtien, daß man deß Ammern sezung der bereits vorhanderen, wißenschafft, beförderungen, Experimenten und guther gedancken vielen gesteuert werden köndte, und da große losocoma seyn, köndte man in wenig jahren einen schaz von nüzlichen beobachtungen samlen; alleine es geht den menschen mit der gesundheit, wie mit der seligkeit, deren keines sie achten, bis sie von der spathen reüe übereilet werden. . Were demnach nöthig, daß eine zimliche anzahl guther Medicorum weit mehr als iezo gebraüchlich angenommen und von der obrigkeit mit einer beständigen besoldung verschmieden, so doch nach erfahrenheit und würde der Personen unterschieden, bey weigenden fällen die untern, so sich durch guthe Curen berühmt gemacht an der Seniori oder vorgangen stellen gesezet seyn zu befördern, dann ist wird der mit geringer besoldung gehalten und denen besoldeten mit gewißer hofnung der succession beygefüget werden. Über das fixum solte ei einem ieden Medico, ein gewißes von dem patienten, oder nach gelegenheit gar alcem agons, terras alimenta en so wohl in den gerichten als schöp ichts Fürstenfacultäten oder schöpfenstühlen), auch t durch allerhand glückliche entdeckungen dahin komen versehen würden, da dann