# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0368 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0368?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34 # Folio 191v, page id 00068823:0368 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 192r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068823&page=368 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068823/jpgs/default/00000368.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 90 lines, status machine # Lines: 90 recognised, mean confidence 0.78 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. zu Policersachen gehöhret, sonderlich eine völlige erkandtenst das d lautet des zusammen der Land und Leüte; als r dann die Nothi reflexion darüber, die denen Mongeben und Mittel der Verbeste rung. Beleid e wellig zu vollkomme Erkentniß der Land und heute gehöret zufördert eine Geometri dem Georgarematica adern grund, sollen s anden zu haben, welche er gleich vollkommen sie brauche gewesen, nicht aber d b in Kupferg. sachen und publicirt, sondern beyde Franckreich nicht nach einbilde deßen eaux et sonsts alles dergleichen maßen wir werden solten. Wenn man sich ein sonderlich modellum und anbracht, so noch seyn vorbeßeren. Im trefliche Circu zu bracht worden Es gehöhrt auch hierne Astruction politica, daß man nehmlich zu ober schlagen wiße wieviel, menschen iedes orths und von ieder sorte, damit hierinn eine große Proportio gehalten werde. Denn ferner ist nöthig ein v daß die naturalia des Landesbeschrieben etwas medicis salariais observationes annuae geschic e und geschickt, würde zweif, und Menschen darauß mehren und großer verlesen, wie einer jeder Menschen beßerung machen wollen, wie Folgt auch Mechanica politica betr. sogmercien n zen in specie die Besichern des solches Pater alhier Scripto dennoch in begierliche und sauffacturen, auch wie auch wohl gelegenheit wird mit waßen gebänd catr Petrixi dario n anzen bestehen in keiner güthern so den LandesHerrn eigen noch nicht sollen. e eühret. Fehren, Schiftern; flößen, gehöhren. (§. e demarinen sind (Zimmergüther, dazu gehöhren, Landguther ann müßen; der Beclagten der Herren-Salz- und dergleichen werden darinn und gefallen und scheinet, daß in Sonderheit ein großer Potentat ein ein Berg- Collegium leben solte. Es gehöhren zu Connengrö . Ich alle auch dazu gewiße zinsen oder können oder andere gesalle welche ein landes-Bader sowohl als ein aniverschuben kan, dergleichen sonderlich die ErbZinse welche Durch Erbstachtungen erlanget werden, Auflagen sind solche gefalle, welche geist jure privatis communiisui, sondern publicas einem Landesheren, und also als LandesHerr zu kommen bestehet in Mäntchenacia, und nemahlen aus den quanto und proportion nicht ges conseqvenzen von importandis et h, und anders satisfaction zu ziehen, s welches denn können, darauß abzunehmen, daß dem land fehle, oder aberfläßig, und wie handeln commercia n treterung` darauf zurichten r höhung der Verlustzlagen soll, nicht in an dabeyfeld¬ HoffRecht anders zugelaßen werden, außer aüßerster nothdurfft als durch solche weise, die der unterthanen bestes befördern. darin diem auflage auff den jungum, verwandere auß freündte wahren, die im Lande gezeiget werden können. Drost und jagt 1679, fischen sitione u ziehe agientur en ab d n, Collegium similibis perpetuum angezeihlet sam dergleichen als angelegt und handwerckssachen ac Ce stüterern für Mühlen olas subsidium tzäum nach