# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0444 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068823:0444?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Politik und Volkswirtschaft LH 34 # Folio 227v, page id 00068823:0444 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 226r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068823&page=444 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068823/jpgs/default/00000444.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 94 lines, status machine # Lines: 94 recognised, mean confidence 0.78 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. c anstalt diese connocemb billig, und löbliche brauch, ist dürffte zu einer andern zeit einige clagen zumahl im anfang wegen ihrer nov ät erwecken, anietzo aber, da ieder man die höchste Nothdurffte erkennet, und der Christenheit angelegenheit beherzigen muß. Auch siehet, ren wohl und Nüzlich die gelder ange¬ legen werden, köndte man ihr Kayserl. Ml. hierinn nicht anders als recht geben. Wenn aber diese außlage einmahl eingeführet, würde sie als ein beständiges Regel. ohnstreitig verbleiben. n die geistlichen auch und der adel dürfften sich zu einer andern zeit sehr dagegen legen aliezo aber können die conjuncturieben verständigen Menschen schweigen macht und würden die geistlichen hierung bey ihr heiligkeit und g schnatio weniger schon finden als etwa zu einer andern zeit geschehen möchte. 4 Man köndte zu nit den und wie man r dienen. t smahl a dur s Omp an t wolte fürderst durch das der Adel würde exempel der hohen StandtsPersonen und fürnehmsten bedienten, die ein so geringes er nicht so ein der so hoch ver- bunden nicht versagen köndten, bewogen werden, hierinn keine schwührigkeit zu machen. wolte man dabey fügen eine gewiße erzehnung der Tapp respectu deren die über ihren stand gehen und der Volicen ordnung zu wiederhandeln, würde der ertrag erhöhet, und doch niemand zu er clagen ursach gegeben werden. Zum exempel wo andere den 12ten Pfenningen wirde d 6 saget, t nicht beschweren, et abgefordert werden. s köndten ihre Ml. erclären, daß sie diesen Ertrag mit ihren ordinari cameral gefallen, nicht vermögen, sondern so der die angehend erlangten gleichwie er anß dem objecto der Policey-ordnung ent inget also zu verbeßerung des Polseywesens ind der Nahrung anwenden wollen. u Es würde darauß eine General in sicht auff dergleichen Manufacturen erfolgen müden rechtes quart n und proportion fest gestehet werden. können. h e k t S d er e d e b b h b v ingelangen