# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-3617045:0246 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-3617045:0246?run=617 # Title: LBr. F 1 · Wolfenbüttel, Anton Ulrich v. # Folio 123v, page id DE-611-HS-3617045:0246 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 124r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=DE-611-HS-3617045&page=246 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/DE-611-HS-3617045/jpgs/default/00000246.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 71 lines, status machine # Lines: 71 recognised, mean confidence 0.90 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. vorige Lehren hege, solches auch weder gegen die Herren Bischoffe von Bonstadt und gegen den fen heilis, auch darff ihre ho noch gegen den H. Bischoff der melden t, und andere verschwiegen oder den Herrn Petisson oder bemäntelt; so habe ich doch durch den umbgang mit verschiedenen vornehmen und hochbegäbten Leüten, so von deme der Evangelischen Kirche zu der Römischen getreten, geringsam erfahren daß es einige auswahren eifer, und nicht allein aus Menschlichen absehen gethan. Immaßen die Römische in einigen Puncten gewißer alten KirchenVäter Meinung vor sich haben, und welches bey billiger hochachtung der alten Christlichen Kirche, denen so auff einige andere Puncten nicht gnugsam sehen, einen großen eindruck geben kan. von Ich weiß auch gnugsam, daß es mir wißenheit hehrkomme, wenn man denen so sich vor Rom erclären schuld gibt, sie müsten bey ihrer glaubens bekentniß, ihre verElten verfluchen, und verdammen, inmaßen nur bekand daß eben solche glaubens bekentniß aber in der Römischen Kirche selbst von denen gethan werden muß, die Seelsorge haben, oder lehrer abgeben sollen. Auch die Frider Cons. Verwundern, dergleichen auch wür auff die streulichen Hoyer und also nur auff d jenige gemünzedemünzen sollen, von welchen man sich einbildet, daß ihre Kezerische meynung mit des hafften gemüth begleitet, also daß eine Hollstärtheit, und verkehrtes gemüth mit unterlauffe dahin gegen der meisten Römischen Lehrer Meinung nach ein solcher vermeynter kezer der nur die Materi der Lezern, nehmlich die irrige lehre er im verstand, und nicht die form, nehmlich das böse gemüth im willen, bey sich hat, auff gewiße maße lize zur seeligkeit gelangen, kan, wenn nehmlich trägen seyn wird, er ein solches leid über solche Stände welches auß einer Reichtschiedener Liebe Gottes und der Tugend über alles, und nicht aus bloßer furcht der Straffe und hofnung der belohnung hehr rühret. Daher auch wiederumb an seiten Verkündiger und gelehrter er Evangelischen mandht nur die jenigen in der Römischen Kirche verdammet, die von Gott und der Jugend abtrünung werde, oder wahres Vertrauen nicht auff ihren schöpfer Erlöster und Erleuchter, sondern auff menschen sezen; dergleichen gleichwohl die Römische Glaubens bekentniß eigentlich nicht mit sich bringet, und daher der ganzen Römischen Kirche nicht aufgebürdet werden un solches n Wie man dann a muth von sich geschrieben, sondern auch nur vor alters zu Helmstädt dem antwortiger sich aufschiehe weihe verlanget, und daher auch die vorfahren so in Gebetschaft und estorben keines weges die seeligkeit schlechter Zungs absprechen wollen. sigelich die sich in ihrem gewißen selbst ver us nahmen, auch und geschöpf D. unbeschicket allezeit