# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-3618467:0001 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-3618467:0001?run=617 # Title: LBr. F 18 · Hessen-Kassel, Karl v. # Folio 1r, page id DE-611-HS-3618467:0001 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=DE-611-HS-3618467&page=1 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/DE-611-HS-3618467/jpgs/default/00000001.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 51 lines, status machine # Lines: 51 recognised, mean confidence 0.78 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. an des H. Landgischen zu Castel Durchl. Ich gleich Hist gnädigster Hanover 13 Octobr. Lund fast re ohnlängst bey Meiner Unterthanigsten Ansprau tung erzeigte ohnverdiente Schweden verbinden zu steter danckbarkeit zu halten, habe Welche einiger maßen zu bezeigen beygehendes mich scheimahls von mir herausgegebenen ruck, Codicis juris Gentium diplomatici fortfom c e fußen legen sollen. Es ist alium ein anders enthalten darinn im unterthänigkeit zu s verhoffenheiten stücken allein die Rechte des Römischen Reichs zu steten andencken en, viel bekand gemacht Es sind darinn unter andern einige der enthalten, daß vorhinne verschiedene Reichs Rechte zu steln Unter andere andencken beygehalten werden. Und in dem andern theil findet sich die Circularisirung des hochs sondern d M. hochte auch denn die der Römühe Stuhl dem Kayser Carol als Person zu Bräbern und Grafen von Holland, zenstanden was er hernach begriffen weilen das eynfall zu hindern vermögnet. Und daß denn Vorr h das erstiahs unden theils des wercks gebrauch mit t e Sonsten gehe an sie zu n l umb mit heraus gebenen einiger alten historischen o mehrern erlaütet worden. tisch davon ein theil bey uns finden, das andere aber n e unter handen, wenn es zum werde auch damit unterthänigst auffwarten. Der ich so Länderzeit ist meldigster dévotion verbleibe chafften diese das jenige l in