# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-861697:0585 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-861697:0585?run=617 # Title: LBr. 725 · Pfeffinger # Folio - , page id DE-611-HS-861697:0585 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=DE-611-HS-861697&page=585 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/DE-611-HS-861697/jpgs/default/00000585.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 111 lines, status machine # Lines: 111 recognised, mean confidence 0.72 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. i latoque urpaepen quoque quoovos, annos voto est, noc beschmecke Johannes. Capiscopiae, quousque imputorem aequi e philosophoricos libl. (3) 33) ußgleichen in specie n enimma inven. p. 39. Wozu: | (N sive non causa quae est convenuo est. Quae est. Q. 22. D 13) 3000) sie450v. 311. 12, e jointô, und 1C.) quae apposqyQ aida aeq3C1C occogn. de supra, quae quae anno Di dignusse de juduosusci. Esquvi etc. 1590 et Ursam o - Uoo Uoo §. 21. et ao 1389. jusscurs andae ju 99 thl. assignus dahin anno Bieuvenz. 120 t. 39 aequ. Durvae Novae anno 816. 1690 von 1290. A Boque mono hombst, die praestarius,. i in sum suß jusqu inclusi sunt quisquoad aussi hominesse qui possiturum modum 1A2C1A2V et 1G ein im bono insse qui, communicet, in curiosum immovacem a sive assignaacidum suo 1usbuolsbüch uscus gütig verhaußen und annoch so 3 U3 tag, cujvo /. 1692. Ugonstration e ans a A oorrede nichts abgehet, also auch der geneigte Leser meine pure invention, nicht durchgehends übel deüten werde. Was des seiner gar sonderbahren erudition halber, in und ausserhalb Europa so hoch berühren Chur hrstlichen Braunschweig-Lüneburgischen hochbewannen Herrn geheis men Rath den L kan aus dessen an mich derer darinn enthaltenen gelehrten Anmerckungen hierbey fugen willianis mehrern verschänden werden. Solte ich einigen Nuzen hierdurch scha fen, würde es mir eine freude seyn unter Göttlichen Berstand, da übrige 4. Tomos ebenmäßig zu ediren. Sonst hab ich dieses noch er nehmen wollen, daß ich alles waß wieder recht, und einigem ehrlic chern zum stillstanden, und unvorschrieben seyn, hiemie lebe er woll, und delove, daß wir beyde Menschen seyn. euneburg. XVI. mag vor nicht geschrieben, sondern wiederruffen gehalten haben will. Autor. angezogenes Gläven an mich lautet also. Des (Tit.) zu enheimen Raths von Leibnitz, Insondero Hochgeehrter Herr und werther Gönner. Er anfang, vermein Hochgeehrter Herz zu Bischreibung des de, indem Er mit quollem fleiß und reiten Urtheil, abgewichenen Jahrhunderts gethante gehabt mir sehr wohl, Die len Düchernstl. eine Anzeigung der merckreündigsten Beschäffer von jahr zusammen bringet, und solches soweilen zu 100e auff die Duellenzeiget, daraus er seine nachrichtungen hergeleitet, Ihr, daß man bey denen von ihm angeführten verbleibe nach De iebens ein mehrers finden, und den erzehlungen den Crafften beyme lauffen, welchen der erbeber vergiene P M. L. 100 N. 22. nommen augiri vorzu lijßen: Canz: Canz: 13Jus: anno 1C2C1C1C2C2C1C2C2C2C2C nostraeg. sg. g. 9. qu. ist. usw. 901 et ne ilavatqvissimae quiaQ.: ad eoq.: coloq.:| eum exemplarum osse, ipsi i, quoque quoque possum a binnen; darinn auch anfangen, auch dar genoß an. 6, quae quoad inven. 1675. Quae est. n, ne sive faut in sumaque aeq. Quae ione usque onavo nullario, umb impolare ne a` pudipae, so quiqva est. Es wird in curvae potest. Quae est in sive resolvirt 30. 9vo, ist auch zwar seu verhauße, quamvis ut unterschlagen O colleb wie sie es lächerlich nennen, nicht zu lahe. Capit. Es wann man egen anführet, aber wie weit sie hierin irren, weiset so wohl die Bernunfft als daß Urtheil berühmter und Hochverständiger Leüte unserer zeigen; weilen ja iederzeit beßer ist, daß man den Grundwisse, dar auff ein geschichtschreiber Bauer, daß daß man wäre auff sein blosse Dero absehen die Uhralten Römischen und Griechischen Scriben ten dergleichen nicht beobachnet, so wird doch billig hierinn iezo von ihnen abgewichen, und ist die gegenwärtige. Beise unter die jenige Teüte zu rechnen, worinn man heüt zu Baden, allen vorgeben, und deswegen auch der Nachwelt gewißene Nachricht hinterlassen kan. Albo esse von ihnen geschehen. Wennzogleichen schafften beschrieben werden, soin Darauffe, Schüssen bestehen, braucher man nicht die Borganger zum Devois, sondern nur zur Danckbarten und wohl verdienen Loh anzuführen. Aber beschwehr die man nicht selbst gesehen, oder in glaublichen übrfunden gefunden, oder durch gemeinen auff erfahren erfordern anderer Bezeugung von denen zu vermuthen, daß sie einige Rundschaffiven der Sache erlangen können, dahehr auch der Cardi nd Baronius, und andere nehliche Manner auff solche Reise ver jahren. ( Es obut auch Mein Hochgeehrter Herr Conberlich wohl, indem er sey in seinen in vorigen Copenhagen auf die acten und Scripturen verleißet, weid e oder (age humoris) an den Tag gegeben. ( Auch sich auff Münzen, Brabschrifften, Craubilder sind andere der gleichen dennochte besiehet, so die Historie gleichsam unversuchen. nacht, wenn er anventer) wo sie anzu netten. Zu dem unvergleich lieben hochgrüße (chwartzbar) Sachen nimmen könden. (deßen nun ein viel dergleichen. So wird auch der Herr Elbern Locktmannis nicht weni gen helffen können. ( Und weilen heüt zu tage an den Gramm-Registern ein ziemli des gelegen, massen grosser Herrn Oppersamen, gemeiniglich dero auff gegründet werden und daraus zu ersehen, wie die Länder und rechtigteiren, von einem haus aufs andere tonnen, so thut mein Hochgeehrter Herr sonderlich ein alles Berck, daher die geburren ad von ed ist nicht ohres das viele vermeinen, es sey mehr artig, oder