# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-971287:0064 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/DE-611-HS-971287:0064?run=617 # Title: LBr. 282 · Francke # Folio 32v, page id DE-611-HS-971287:0064 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 31r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=DE-611-HS-971287&page=64 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/DE-611-HS-971287/jpgs/default/00000064.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 40 lines, status machine # Lines: 40 recognised, mean confidence 0.86 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. e 6) Demnach ist unsere Meinung auf die Leste Frage, daß der bishe ro so genante Pietitiens, ohne vorhero gemachte Dëhrnition oder Dahin ction desselben, seine wahrenenne Qrete sey; man mag nun das Gott ecte entweder de studio vera pietaris, oder auch pro convicio und lästerung der Diedt nehmen. Denn die zu einer neüen eigentlichen solche namen were gehörige Regulera sind noch von keinem so genamen an einigeriten warhaftig dargethan, und mit gewissen unterschreib erwiesen. Was von diesen hier und der zum Octsein günstige ortheologos und unschuldige Christliche ehrter und zuhörer suspect oder vorahn zu machen, gebracht worden, ist alles gründlich widerlegt und in öffentlichen gegriffen bon ihmen abgelehnet worden. Was aber auch an vielen Or en von Paronicis und irrigen leüten ausgestrenet, oder ausgeübet wor denen ist von den verae Pietoris Doctoribus et Curoribus offentlich ver worffen, und also dargehen, daß solche keinen theil daran gehabt; gleich wie solches in der ersten Beylage vom Unterscheid auch schulden und gerlichen Nachbruch des Worte Dies ist unsers geehrten Herrn Lei centiani gar wohl remarquiret worden. Gestalt deswegen auch hohe Dosenaten insonderheit unsere höchste allergnädigste Landes-obrigkeit, in verschiedenen wird erhalten Edictis scharff verboten, die ärgerlichen Qvors Nahmen preiß und Antwici und Antürten und in curhedia Academica noch eclesiastica zu gebrauchen, auch alle Scriptores, so Zieritices oder assign effica genant werden zu führen, denen Buchführern bey hoher Graffe untersaget, wie dergleichen allhier an die Herren Bücher, Commissarios de anno 1690. 91. 92. 34. 46. 75. de 1790. 2781. 1792. digste beschte vorhanden sind und davon Zeügen können. e zweytens wird gefragt. ( Ob an einem offentlichen von hoher Landes-Obrigkeit ange ordneten zu sagen Tageeln Gul. Rector, der zumahl Helm or entlicher Prediger ist, Macht haben ehrliche Christliche Leüte, deren ihre gottsfurcht ein Ernst ist mit den zunahmen der Pietisten anzusprechen und ohne grund der Warheit für einer gantzen Christlichen gemeine; prottioniren auch sonst seine unschuldige Jugend in seinen Exercitiis Scyli mit solcher lästerung einnehmen dörffes ohne daß er sich an 8 und ehrlichen Leüten schwerlich versündige? Auf diese rage können wir, was das erste Teück verselben betrifft, a