Search the Nachlass

Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 7, 5, fol. 5v

Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.75.

Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text

One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 6r); this page is its left half.

The machine reads it as

  1. dergleichen
  2. vrien agantiret seyn, (vor dem Herzogthauen vnd Act. lijus §. 5. Cas. Comes
  3. Tit. Cap. 6. supp. Tom. IV. p. 256. und der französischt Reformiren, überallen der
  4. fröcke in Ehe lips. 1685 pergo extrahiret worden. Die einzelt gestrucirten ganzen Grund
  5. wieder in die Convoyligte Kirchen
  6. se
  7. 5.) Daß nicht alle imgleiche Meynung und Herrn ordenso gleich eine Religion
  8. treüen
  9. Es haben offt den Evangelischen, in einer stadt und in einen Land nicht
  10. orall gleichsam verursachet, vermeinen; So sind auch die Einglichen in Sacht, von den Strasburg
  11. e
  12. l
  13. und Holländischen nicht geschieden.
  14. daß bey solcher Vergnügung alles Disputation an die Seele geleget werden müste.
  15. eiben kan, bleiben aber der Elenckus abzuschonen, daß der Sachsen und de
  16. de
  17. 6
  18. conditionirten an den Schrifften) ist das Rancken angeblieben. Vnd Pufendorf
  19. ehrliches relize abt nicht praesirt werden 1) angehen sich das privilegium in tassabilitatis
  20. wie auch H. Thomasius in seine bedencken, wie wint nach prodige seinen landschafft
  21. N° 24. berichtet, so sehr vor mihr als vor jahren nicht ein Mann nicht die letztag zu kun
  22. verglichen heben, durch das Mandat den Predigern den gebraus des Verschl. bey der H. Patronen
  23. zu ursachen. Itationen kan einer den andern geben, Man bleibt billig bey Ihresibus
  24. daß dergleichen bey politischen bedienen an kein parthey vorgeben werde. Es sey offentl.
  25. Leüptüc
  26. der der ersten ein heimliches contra Tractae, und per strictura, à Amsterdame helffen, so viel
  27. v
  28. e
  29. e
  30. n der innliche Vereinung beider Relixionen und deren gründen Manckens beider
  31. s
  32. et
  33. gut, daß ich ein jahr des Wolthers gottes vnd nicht der abräuchtesten der Zeüdern zu nehmlich, aber
  34. t, welches hindern.
  35. dergleichen nichts ein die Vernunfft wehre, auch darvonnüfftschluß an Osticht dergleichen Christus
  36. h. H. Durchl. Matthurg und der Angristen werck. 43. Habe 1. 5 der gottes daß muß verlaßen. Verlaß M
  37. nun sie ihm können § 1., daß I. Christo bedingner acht mit der gemehr herrn halte
  38. der heiligen Hannover des Hauses Brauch einig der gewißen solten in litis in einem
  39. eßen, daß in puncto hoc Luneusi hora, et fauc. etc. 2C2H. Theodiren. Not.
  40. zen dergleichen hauffe deren würckung expressus des nothdauffes Manschafft, vermeinten wird mit einander ausgleichen
  41. auch
  42. Ich Sie die kundschafft hette offt undt bestätige der Brüge Schaupt doch eines daß er einem
  43. Cop. 17. et P. hu
  44. soranzosey Olden-Kranzen ohne bey hin und bringe, mittel kurtzen kr. zu verbleibe. Es w
  45. scheinet die Herren H. Bernurten mahlen iezo vor den unsrigen nicht passi, so sehr nicht scheinet seyn, wie
  46. . Habe. Habe. Hn C. Hnigk: Consiliacirten: |. cui satisfliceret sich auch landt zimlich an Acto und 1618. § 34
  47. Man hat sich zu vergleichen ob der Erbruchung eine zweifelnstücklig, sein oder mein bekommenden
  48. es nicht das 1. in der bey dem Französischl. also ist abgehehrung in der kays in Christen landen, hat ein sic
  49. weniglichen tag zu brauchen der nicht. Der Nachtrände wird von vielen reformirten hoc
  50. gola, gehalten. Die subsidiae contror p.586. 5. auf 7 haben nicht daß sie Conrad noch einmahl
  51. n. Zu enst gebürden, da unsre stehlt auffmahlen empfangen, wie er auch sey den Grunde laßen an
  52. und wennel daß eine anschuldige Bergenbundier müße das realckworten an Herr seeligkeiten.
  53. icht schuldlich sachen zu dem land bey der hinzu partis nicht zu seyn. Und sind sind sind sind sind sind sind sind sind sind sind sind sind sind sind sind sind sind sind sind sind sind sind sind sind sind sind sind sind sind sind sind sind sich an etwas gelegenheit werden, ge
  54. denrückt, daß sie auch in Mutterliebe als auff Johan den Dienstern c. 14.
  55. 10. von der allgemeine Christianis haben abendmahl. Heidegerns in Acto 1688.
  56. p.310 in 244. Jul. dit. 1688 p. 652. Strunschw. laut. 1774. haben sich ihren verläret daß
  57. Müssen zum in Hn. Liebe dennoch that sich hat H. Leibniz so Hildes Hildes Hildes Hildes Hockel. Churfurst haben, soll ich sich
  58. halten noch nicht, daß aus das wartete lehre der grund des glaubens nächste haben
  59. in clägern verwundert, 1631 conschloßen die Evangelischen deswegen von ihrer gemeinschafft auff
  60. nach mühren, quod
  61. fließen vermöchte wegen
  62. 11.) Von der Buchs vor dem Reich abendnacht, sondern rechtig seinen Er
  63. Adi. Lips. 1690 thl. 523.
  64. man sich ihre verharre andere treffe, den der Sangschmmer zu sich, oder nicht mehr dürffte ihre
  65. lches auch in Sineh. Er zu Erben im ansehen zu Brandeln. Disminiis: 1648 publiciret also nun den auffgefangen
  66. bürten. Von prol. finden vor nöthen entlaßen worden, wenn auch sehr die beicht oder zusprechen
  67. und dem selbstigen etliche gezogen verschläge. Es am solches recht zugleichsam ob
  68. und wohl etlichen alle ist einzunehmen zu Fragen und in Holland Dippel. Der funffte erlangene Kayse p. 148.
  69. scheinet der hoch die Hilden ließe große große vor und Neuen an seine Stunde ohne extra
  70. die gefunden haben die fielehalte: Actis ist 2858 von 28. Deßeresens also haben umb gucher ordnung
  71. allen der beicht als der Eine große große Herr Kirche behalten, der Teühlschafft verhafftigung vertheidert, die ander
  72. be
  73. d
  74. g

Cite

Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 7, 5, fol. 5v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068364:0010?run=617