Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 8, fol. 62v
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- 15
- darin, daß das gesehe, die Bedingung
- der werde erfordere, daß mangel
- keine solche Bedingung erfordern solle.
- sondern darinn, daß Sie beederseits
- edoch auff unterschiede weise die wercke
- mit einerigen (an Lateinischen stehet)
- conditionem operum utrumque pactum habet),
- daß das gesetze zwar einen gantzen vol
- vukommenen Gehorsam erfordere,
- daß Evangelium aber gnade und ver
- gebung der Sünden wiederfahren
- laße, den außfertigen, vnd welche
- ein gülig leben anzufangen, soviel
- In dieser Schwachheit müglich, Ihnen
- vorsehen thu
- fast hier verworffen wird, ist dem Rei
- e
- en Imohalt des bekandtnüßes nicht
- entgegen, ist bleibet der Unterschied
- Kirchen gesetzt vnd Evangelis, welcher
- an
- daß bekandtnüß erfordert, unver
- e
- rinket kan gleich gesaget wirdt, daß
- e
- im Evangelischen Qünde von Gott
- dem Herrn Gnade und Vergebung der
- Sunden verherstern vnd angetragen
- und darzigst zur schuldigen dank
- K. ist an seit
- Behr etwas treffen Menschen, ein newe
- müglicher Gehorsam erfordert werde.
- den ein anders ist, daß Evangelia
- m. stricte significatio nè. Item anders
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Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 8, fol. 62v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068366:0124?run=617