Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 8, fol. 69r
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- s
- bunct.
- Das bekandtnüß ist mit der consensualium
- igenen wortten, ohne daß in der mitte auß
- der Apologie Aug. Confession diese wenige
- außer, sichtbahre Ceremonien von Gott
- befohlen, so die Unsage der Gnaden haben
- eingemishet sein, zusamen gesetzet,
- vnd dannenher wiederspricht nicht also¬
- baldt einer dem Librii Symbolicis, der
- diesen bekändtnüß bewegen lehret. (§. 4.)
- v. ist derowegen angültig vnd unrecht, wann
- c
- h
- von den Consensuitibus verworffen wird.
- D. Georg Calixtus daß Er etwa Ihrem
- g
- selbst gemachten bekandtniss
- habe gelehret, waß ein Sacrament seyn,
- vnd waß eigendtlich ein Sacrament
- mache, könne man auß der Heyl
- Schrifft nicht haben oder wißen.
- 11.) Wird gestanden daß D. Calixtus, also
- gelehret, vnd ist solches recht vnd der
- warheit gemäß, waß ein Pacramer
- sey, vnd waß deßen wesendtliche
- Stücke seyn, item, wievielSacramenten
- seyn? Dann auß der Schrifften a priori
- wie man redet, nicht genommen.
- werden, Meinet Jemandt anders
- der thue einen versuch, so wird sichs finden,
- daß es nicht angehet Ja wen auß dem
- er
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Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 8, fol. 69r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068366:0137?run=617