Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 8, fol. 79v
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- runck
- behändtnüs ist theils mit wortten E
- em. Conc. mehrentheils aber mit der consens
- 2
- e.
- untermangeter eigenen wortten auffgehetzet.
- vnd wird darinne gesetzet, daß Christus
- seine allmacht, die Er auch, ut anno, alß
- Mens. wegen Vorsöhnlicher VerEinigung be¬
- kommen, seinen Leib im Heyl abendtmahl
- könne gegenwertig darstellein welches
- dann unser Niemandt läugnet.
- 1) Werden verworffen derjenigen, so die Lehren
- das Christus seinen Leib in den Heyl. Dn.
- mahl gegenwertig stelle, daß geschiehe derch
- eine sonderliche Göttliche Krafft per
- C2L,
- ptium Dei peculiarem, nicht durch die
- Krafft welche (br istas noch der Mensch
- lichen natur durch die Persöhnliche Ver¬
- einigung überkommen hat. Item 2o
- so die lehren, daß man sich (wieder
- der Kalteinisten Einwürffe mit dieser
- et
- Lehre nicht schützen solle. Also soll
- gelehret haben d. Conrad Hornou
- in einer Dissputation, so dochmahliger
- s
- Rospondent. M. Joachimus Hildebrae
- Walckenredensis, unterschme gehalten.
- Wenn nun aber selbige disposition aufschläget
- se findet sich darinne mitrichten, daß
- D. Hornorius auff eine peculiarem potium
- Rei, vermöge welcher der Leib Christi
- im Abendtmahl gegenwertig vorge¬
- stehet werde, sich beruffe: Sondern es
- haben
- an
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Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 8, fol. 79v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068366:0158?run=617