Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 10, fol. 68av
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- gar nicht: oder nicht zu gnugsamben verlag introducirt, solche von
- s
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- andern mit ständen und dem unterthanen, die selbige fabrium
- so vollkommen eingeführt, daß sie dem überfluß haben, für denen
- frembden und außländischen anzunehmen schuldig seyn solte.
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- damit auch 5) hierdurch das einkommen von Zoll- und manthen
- nicht geschwächet oder gemandert werde, daß ein jeder Standt nach pro¬
- portion seiner bißher genoßener interesse hinwiderumb, ob ich
- auff berürte Innländische manufacturen schlagen köndte,
- Keben. That offternanter Bischoff nach anleitung bey verwahrten Decreti
- sich mit vnserer Kaÿ. Hoffämmer sowohl über obstehende puncten
- alß was ferner in die Cameralia einlauffet, nothdürfftiglich Zu
- vernehmen und darüber weiterer instruction zuerwarten, auch
- s
- dessen vollnziehung bey Chur-Fürsten und Ständen mit güeter be
- handenheit zu urgiren, mit beweglicher vorstellung, daß dardurch
- mit allem zwischen allerseits mit Unß Confoederirten Chur- und
- Fürsten, wegen des überkommenden neüben vortheil und gewinns
- ein soviel begeres geblürt und vertreücklichkeit erwachsen: sondern
- auch die Außlandischen Feinde (in ansehung dießer gründtlichen
- gueten anstalten, und daß ihnen gleichsam das messer ahn die
- wurtzel aller ihrer ein kömbsten und commencien gesezet wirdt),
- ich so viel ehender zu einem reputirlichen sicherern und allgemeinen
- frieden mit Teütschland umb abwendung dergleichen ohn wider
- bringlichen schadens einverstehen wurde.
Cite
Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 10, fol. 68av. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068368:0146?run=617