Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 13, fol. 248v
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- d
- k
- er eben aus solchen einen und zwar ohnversöhnlichen worten
- h
- e
- e
- o
- würde, wann schon, sage ich, die von theils moderirten köntzoli
- schen selbst nicht angenommene odiosa behauptet würden; darin
- b
- so solten es die sämptliche Protestirende gemachet haben, also
- ine
- oder also auch der Herr Doctor sein machen, und wann sie
- ich
- le
- nicht
- anderst ihre Begierde zur Wiederverbringung, und daß sie
- a
- nicht, gerne, sondern gegen ihren Willen darzu gezwungen
- b
- V
- n
- s
- n
- e
- außer der vorigen kirchlichen Einigkeit leben, erzogen wolten
- sorgen, Nehmlich: Wir erkennen einen weg als den A
- e
- Bischoff von Rom vor den successorem Petri, und daß solcher
- tam Primatum ordinis quam et Jurisdictionis über die
- gantze Kirche habe, und in specie unser Kaiserische in vim
- denti seye, und wir wolten ihm auch gernet nach wie vor
- in Ecclesiasticis Gehorsamb leisten, wann er nicht in diesem
- o
- oder jenem articul wider das Wort Gottes lehren und han
- sond
- deln thäte, und uns nicht selbsten von ihm geschoßen oder
- en
- excommunicirt hätte, dann wir müßen Gott mehr gehor
- chen all den Menschen; Aber bey dem zustande laßen wir
- 2
- ihn zwar, was er ist, und wollen ihm citra communicam
- ich
- Ecclesiasticam allen sonsten politischen gebührlichen respect
- b
- en
- 30
- zusagen, aber wir können uns seinen decreten und Regi
- ment so lange nicht unterwerffen, biß er die von seinen
- Verfahren in den ersten haliculis gehaltene orthodorum,
- in
- d
- er
- Das ist, unsere Lutherische Ersamgelische Religion wieder anneh
- s
- me, auff welchen fall wir in voto eben als der andern
- ßer unterworffen bleben; So und nicht anderst, was die
- in
- n Articul betrifft, hättet ihr Herren Professirende
- diren, und nicht probam maioen exappératione gar den
- p
- leibhaften Unterhoff aus ihm machen, und das Kind mit den
- bade ausschütten sollen, und also hätte ihr doch einen als
- i
- t
- m
- en
- e
- e
- den andern wißer Protestirende, das ist, Lutheris bleiben con
- nen, wann ihres sonsten mit so guten Grund als guten
- pe
- gewißen zu verbleben ander verachtet hättet, und noch
- he
- theilet.
Cite
Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 13, fol. 248v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068374:0498?run=617