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Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 15, fol. 200r

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  1. Bischofs de Rokus vereinigung mit der Röm. Kirche, an einen
  2. h
  3. h
  4. derselben zugethanen dürben (vermuthlich Landgraf Ernst von
  5. ch
  6. eßen auffmühel
  7. ch
  8. e
  9. Von den Neistädtischen Bischof de Rokas solle Ewr. Hochfürstl. Durchh.
  10. in unterthänigsten Gehorsam diese Nachricht erstatten, daß unge
  11. fehr dergleichen Formalia, als dieselbe von mir gehöret zu haben
  12. sich gnädigst entsinnen, gefallen sind, gleichwol in solcher
  13. nung, daß gedachter Herr die Verringung also angestellet haben
  14. e
  15. wolte. 1 Dolten wir Evangelische alles dasjenige, was wir in
  16. den öffentlichen cultu der Römischen Kirche, in Leermanien, Ge
  17. beten und dergleichen davor hielten, der Göttlichen Gnade und Ver
  18. e
  19. e
  20. dienst Christi vorkleinerlich zu fallen, und man nicht eben alles
  21. et
  22. mißbrauche leugnen könne, vorstellen, darauf uns gefüget, und
  23. t
  24. corrigirt und vorsichtiger gesetz
  25. auch ein solcher Latebis mus eingerichtet werden solte, dagegen
  26. wir nicht in diesen Punct zu sagen haben würden, und zwar
  27. Öc
  28. daß solcher Latehismus in der ganthen Kirche bei alt und jung
  29. eingesichert werden solte. Wo wir also der Röm. Kirche nichts
  30. a
  31. mehr von Obrötterni oder Schmälerung der Ehre Christi vorzu
  32. a
  33. rücken haben würden, wären wir 2 verbunden, wiederum in
  34. dieselbe in so seyn einzuch her, daß wir den Röm. Pabst. von
  35. st
  36. deßen Gewalt und dero Schranken selbst in der Kirchen disputirt
  37. würde) in gewißer Maaß erleuneten, hingegen derselbe unseren
  38. ein
  39. brief, auch coringia, confirmirte, gleichfalls auch mit den
  40. n
  41. e
  42. Protestirenden Fürsten wegen der Jurium Episcopalium und geist
  43. lichen Güter ein accommodement gemacht würde. Damit wer
  44. e
  45. er es richtig, daß wir nicht pro habe hier zu halten wären, ob
  46. wol bis zu gäntzlicher Vergleichung in allen Stücken wir nahme
  47. sehr besondere coetus und cultum behielten 7. In diesem Zustand
  48. sagte er, müste es geschehen, daß er be mir, ich bei ihm nach den
  49. es die Gelegenheit zutrüge, zum Zeugniß der Gemeinschaft comp
  50. e
  51. municirte. Wo nun erstlich die Verreinigung so seyn zu wege
  52. gebracht, 4. selten gelehrte und gewißenhätte Theologi von be
  53. D
  54. den Theilen zusammenziehet, und endtlich gethan werden

Cite

Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 15, fol. 200r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068376:0405?run=617