Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 5, 2, fol. 34v
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- hätte, würde Teutschland bey weiten nicht so se
- mit schuldigen
- an geld erschöpf, und zu belasset worden seyn
- e
- en
- Nun scheinet,
- et
- s
- ie Zeiten seyn iezo
- t
- faoorabel, daß Kayserl. M.
- einer so großen summa, als einer Million
- baares geldes ohne einige dero beschweren
- rungen, auch einmahl folgender gestalt
- elangen könne. Ich seze daß
- s
- b
- der Kayser mit Gewißen Personen
- e
- oder communen in Holland contrahire
- auff 1800 thl. 100 gr. — so 30 oder mehr jahre
- b
- über werden sollen; weil aber die Holländer
- kaufmanns credit vor ein so großgeld erfordern
- würden, so glaub ich es kondte die Republic
- von Genua oder die Cammer der Renten da
- selbst (welche wie vernehme einigermaßen
- bey der Republic independent haben) vermischt
- werden, sich in diesen handel einzulaßen,
- und die jährliche zahlung der 90 a` 100.000 thl
- e
- Über sich zu nehmen, welche intervention aber
- den Holländern nicht unangenehm seyn
- dürffte. Damit aber die Gemüiser hingegen
- e
- wiederumb versichert würden, so köndten ihnen
- von Päbstl. Heiligkeit eben so viel jahr
- ung
- über viel Renten in Italien und Spanien
- an geistl. güthern assigniret werden, als zu
- n zu lebung jährlicher
- 16
- e
- p
- 00000 thl. nöthig, und weil das werck a
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Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 5, 2, fol. 34v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068407:0068?run=617