Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 5, 2, fol. 40r
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- jahren, in welchen und einigen folgenden sie weniger der mog
- 2
- alität antworffen als etwa 50 jahren später zumahlen. (
- sie auch in diesen ersten jahren weniger zufallen
- und extraordigari so des Ursachen von Krieg gefährlichen
- e
- e
- a
- reßen de baniren, auch die Frauen von Hundergebahren unter
- worffen (§. der umbilli 4) also daß umb doppelter
- et
- nisach willen großer vortheil als berechnet. Sohn auch kommen
- l
- e
- auch die Person länger lebe als 77 jahre nach dem Kaufft g
- c
- s
- s
- en, daß die 4 jahren alters, und also aber 8 jahr, wie
- a
- zu wesen, daß wenn der Mensch gleich uberzog jahr lebte
- gleichen seyn solte, der breite nach
- d
- und offtens darff
- obrigen calculo 16 fl. werth seyn würde, so würde deswegen
- h
- der werth des capulis oder die 16 fl. keine 14 - stuver
- händen steigen; ja wenn er auch ins auff der 100 jahren solte
- och ferner etwas selben, würde es zu den i6ten 14ten super
- n
- keine so sauber nit ethan. Also denn nun gleich sagen solte, daß
- ex
- n Untersabe nicht faul oder tödtlich gnug gestehet. Solches
- m
- keine Unschreibte erhöhungen kan machen. Nun in der zeit hat mein
- e
- der retant verechnet auff intwst von interesse, gleich alß ob abzu
- d
- gernet zufinden, B
- 1
- auß den St. Imperatio potinam prob
- h
- dann leicht leicht, de fiscun mehr error unterschrieben, auch eine
- ich de
- L
- der Barbilde ersamt, nehmlich
- n
- redatus datum inter est alium valor totalis problemis reb
- d
- ad vitam ducaturi ad vermestriusi
- luceausurium non sit exactum,
- reberdieß ist ein großes das
- das bey der capitz den Leibenden Könzern, ablechsam der intention
- seu per uhmes ersurarum
- t
- um
- viel Renten nicht allein binn, wenig
- e
- en von den 1. auff das 12, und wei den 12 unß den 14 bracht
- unterworffen, da doch
- , wiße doch noch in diesem seculo erst auff den 6 hernach das
- r verkaufft worden, und die meisten
- eib reiten die
- gegenwart auff das hand lauffen gen den g. constituiret seyn.
- denn erfahren, Renten die Renthührer vermuthet der successuren reddit
- und
- der loßrentz auff den das 16, 20, 25, die Leibnesten
- et
- umb so umb den die und geringer herren aufzufrag
- der die hoffe Höge
- er
- e
- u
- h
- Weil aber
- menschen nicht geneiget oder nicht beqvem,
- ey
Cite
Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 5, 2, fol. 40r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068407:0079?run=617