Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 1, fol. 14r
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- n
- Extract der Relation in Sachen
- Jürgen Rokahr jun. Kläger undt Appellanten
- contra Jürgen Rokahr senioris Witbe eine
- zo Heinrich Schraders Ehefrau. (1
- 1) Jürgen Rokahr jun. begehret von seines Vatern Bruders Jürgen
- Rokahr sen. Witbe 1 3/ Morgen Landes zu Gestorff in Amt
- storff in Amt Kalenberg gelegen, dieweil er vom Guthsherren damit bemeyert
- worden, welcher auch ihm Clägern interveniendo assistiret. (
- Beclagte Schradern antwortet, daß ihr voriger Ehemann Jürgen
- Rokahr sen. solche Länderey quaestionis viele Jahre biß an
- sein Endt ruhig und optimo titulo beseßen, maßen die beiden
- Brüder Heinrich RokahrClägers Vater und Jürgen Rokahr be
- clagten voriger Mann sich in ihres Stieffvaters Peter Segers
- vierthalb morgen Landes des StieffVaters Verordnung nach
- getheilet, da denn ieder 1 3/ Morgen bekommen, wiewohl sie ihre
- Mutter des StieffVaters Verordnung gemäß Zeit ihres Lebens
- bens bey der Meßung solches Landes gelaßen, auch ieder
- bender der noch lebenden, aniezo 80 jährigen Schwester Ger
- traudt 20 fl. auch des StieffVaters Verordnung nach aus
- gezahlet. (3) C
- läger replicirt, daß ihm von solcher Theilung so zwischen Heinr
- ich und Jürgen Rokahr sen. Brüdern, daß ist zwischen seinen
- Vater und seines Vatern Bruder oder Beclagtin vorigen Ehe
- man vorgangen seyn solle, nichts wißend aber wohl die
- ses, daß nach Heinrich Rokahrs seines Vatern Tode, der
- e
- Guthsherren selbst nach Gestorff kommen, und ihn Clägern
- er wohl damahls fast noch ein jung gewesen mit den
- völligen 3 1/ Morgen Landes quaestionis bemeyert, und also
- ihm in allen 6 1/ morgen Meyersweise eingethan, dieweil
- l sein Vater Heinrich Rokahr über die gedachten 3 1/ morgen n
- och 3 morgen auch Meyergut von einem andern Meyer
- Hermann Oldenkke genant, dazu erkaufft. Ob nun wohl
- der Guthsherr ihn Clägern mit den völligen 6 1/ morgen
- bemeyert, und Jürgen Rokahr sen. als er um die Bemeye
- rung angehalten, abgewiesen, so hette doch nach des Guths
- herrn abreise der Gohgrefe zu Gestorff sie also entschieden
- und verglichen, es solte Jürgen Rokahr sen. zeit seines
- Lebens die 1 3/ morgen behalten, daß er sie also zwar
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