Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 5, fol. 5v
Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.86.
Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text
One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 6r); this page is its left half.
The machine reads it as
- der selbige ist hier im testament
- inseriret
- Ihr man
- cht man hätte, hatte bey seinen
- Sabsterben nicht einen heller schulden hinter
- laßen.
- 4 Cläger. Testaticen sey
- blind und taub gewesen. Begehren
- nachlaß quaestionis pro dimilia
- noredicas particatis particul, ein richtiges
- niversarium oder juritum specificatim
- Cläger erbieten sich zum caution
- t, ad Rea infehren, Croujus bonorum
- möge sequestrirt werden.
- worten
- n
- die Wittbe sey als sie
- gestorben über hundert
- und drey jahr alt gewesen; s
- weren im Fürstl. Cathum geseßen.
- mit immulibus bald vermöge
- der gdnung zur caution nicht
- erhalten. Die 8 morgen
- Gottland, gehören nicht zum meyerguther
- und hätten die detentores, die darauff
- hafftende obligationes so auff ih
- anders Winckelmen gerichtet (de der es
- suo non uxoris nomine
- kaufft
- H. Docto suppliret, so were
- auch die ausgeliehene capitalia sowohl
- s
- ronnen zuweichen, Boeckenhoffe, welche
- e
- vorzinset werden.
- als auch die melioramenta auf Gö thl. so
- von belingen.
- vom besizze und Kayser des gültigen
- hlet werden müßen wie denn
- ferner der gekauffteplaz so unser
- Vetter von der gemeine an sich gebracht
- b
- auch ih
- und darauff die leibzicht und scheiden
- gebauet mit allen
- obilien mit motensienen
- aber
- keine pacta dotalia, noch dispositio
- testamentaria vorhanden.
- o. Becl. begehren die Caution
- obgleich ihr Schwager und
- interessent Mr Haus Heinike in
- alzhemmendorff geseßen, sey möge
- wie sie vergeben mit haus und
- sowohl gar thl. wert no 8.)
- habe er sich doch im gewiße dazu
- nicht sistiret noch der guthen qualita
- ausfündig gemacht. Erllche dahin die heilung zu conserviren
- eyn im Wulfe baldichen geseßen. H
- 10 Ch. Officiren sich auf allen
- überfluß ad juratioram cautionem
- zu den, so sey schohn Iis contestata nach ein
- solcher postulatio cautionia zu spät
- sollen die offerirte Caution
- eintmans begehren interion der anderen möge ihnen
- erlauben das Korn abzudreschen und zu gebrauchen
- no 13
- u
- e
- unter den Oberamtman z
- zu willen.
Cite
Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 5, fol. 5v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068425:0010?run=617