Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 10, fol. 36r
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- r
- in
- von
- ets
- sey
- hr
- arem
- ur
- e
- och
- er
- der
- men
- ürdlichen Herr
- n
- sey des dritten Zeügen Frau mit dem Beclagten
- GeschwisterKind, und also deßen deposition et
- was mehr praeoccupirt und verdächtig, hin
- 3
- gegen wird deß dritten Zeügen außage in et¬
- was confirmiret per §. 15 infra sub finem 19
- . (§. 18.) Contra hanc actionem in factum opponitur primo
- exceptio solutionis vel compensationis quae
- probatur 1o. es habe Cläger 20 thl. vor das ihm
- wegen seiner Frauen Vatern gebührende eine Pferd
- f
- so bey deßen absterben des Beclagten vorgeben
- nach (de quo paulo ante) allein noch übrig ge¬
- wesen, von der SchwiegerMutter bekommen. Der
- dritte Zeüge sagt, daß Kläger solche 20 thl. als
- er abgebrand gewesen, von der Schwieger- Mutter
- bekommen, damit ihm wieder geholffen würde.
- Cläger contradicirt diesen anbringen niemahls
- nur 1)
- ep
- als nur allein in so weit, daß er solche 20 thl
- n
- 5
- nicht eben anstat des werths des Pferdes bekom
- men, welches auch Zeüge nicht sagt, thut auch eben
- nichts zur sache. Ist als Cläger nicht in abrede,
- daß er sie bekommen
- . (§. 19.) Exceptio solutionis probatur 2o. noch auf eine an
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Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 10, fol. 36r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068430:0071?run=617