Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 11, fol. 5v
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- et
- Ev
- In Appellation Sachen Wilhelm Brauns
- Amtschreibern zur Blumenau Appellanten wieder
- Jürgen Horn Appellaten erkennen wir Fürstl.
- Braunschweig
- vor recht, daß der Appellat
- der von ihm angeführten den 12. Julii 1676
- ergangenen Transaction, welche wir hiemit
- cassiren, ungeacht, dem Appellanten
- wegen der von ihm zu einkauffung einiges
- Korns empfleget. Rokahr
- ableitung
- empfangenen Gelder nach
- des zwischen ihnen provisions- contracts
- vollständig thun, wie ihn denn
- ben. (§. 14.) Verursachen fast ihm hiemit
- das Vorstreitungs dienstl. aus der Amtwill können vollständige
- rechnung thun, und alle zu deren justificirung
- nöthige bey den documenten documenten
- und nachrichtungen beybringen soll.
- ferner in der eigenen erkandt werden
- so
- Unkosten.
- 6. ä. 10
- 1674
- den 22. Febr. 1677 ausgerichtet
- Mon
- 4) wie dann zu dem ende
- Commissio an..... hiemit
- erkandt, und ihnen
- zuziehen anheim gegeben wird.
- einen Rechen-verständigen dazu
Cite
Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 11, fol. 5v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068431:0010?run=617