Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 17, fol. 10v
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- h
- H. Hartmann sagt, daß er ihm gesagt, da
- hier sey sehen von einem man so in der Canzler
- zu thun, neben noch einen so dabey, so aber noch
- h
- undt bereits außage einen bauern gehöret) gethan
- mit es zu verkauffen; der kerl were in die stadt
- Hauovergang, hatte gelegnet, daß das perbei ihm gehörig
- e
- jurz
- kauffung halben pferd an Weseberg Witt thauf
- Kauffp
- der Bischoffshoe vor kaufft. Hatte ihm durch
- s
- e
- eine Tochter sagen laßen, er solte deren Wirth im Bischoff
- hohle zu entbieten, daß er den Maree Worber
- wieder
- ließe, ehe er das pferd wieder verkauffte.
- zu Wolffen hat. Mir ebenso zu gesagt er habe
- e
- die perduedau schuld angenommen. Hieraus erst
- als die Pferde abgelangt worden, hat er ihm einen solchen
- Kerk genennet.
- bittet refutuliren deßen so er
- wegen des füters an die stede gewand
- Des inquisiten magt. (§.
- es were ein so
- er
- Dasseli kommen.
- der Heerstraße
- sagt, es were ein solcher
- cht in articuli
- h
- etzen gehabt, ehe er die pferde ge
- en
- kaufft. Sie hätte den kerl als er von der stube
- onnen hören sagen noch bricht e
- Darauff zu seinem Pferden gangen. D
- und were
- die Frau von Copenbringen begehrt sumtuum
- e
- restitutionem, auff 12 thl. lauffend
Cite
Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 17, fol. 10v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068437:0020?run=617