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Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 18, fol. -

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  1. 4) Weil nun ieder die acta so ihn zu erst vorkommen, ohne unterschläme
  2. einem animant vor sich
  3. innet, so geschicht, daß unt
  4. innerley acta zu unterschiedenen zeiten unterschiedenen
  5. Personen in die hände fallen; dahehr folgt
  6. daß der jenige so gar nicht von der sache
  7. informiret, und vielleicht ins künffti
  8. oder gewesen,
  9. sie von neüen ausstudiren, und die
  10. arbeit, so sein Callega bereits gethan, noch
  11. einmahl thun mus.
  12. ja weil ein
  13. acta 10, ja 20 und mehr mahl Vorkommen
  14. können mus so offt solches geschicht, ein theil
  15. arbeit wiederhohlen werden.
  16. wenn die sachen nur ein wenig schrothe
  17. und mit vielen
  18. 5.) Maßen, wenn die Sachen
  19. ein wenig schwehr und in
  20. unterschiedlichen puncten und umbständen
  21. s bestehen, man aus der
  22. n einkommenden schrifft und letzte vorhergehenden.
  23. ecreto, den zuaaßen zustand) des ganzes Wercks
  24. n, und was auff solches neüe schrifft,
  25. zu resolviren sey offtmahls nicht wohl sehen.
  26. kan, sondern die bereits ergangene
  27. acta entweder ganz oder doch großen theils, kürzlich und summariter
  28. Durchlauffen mus, da denn uff geschicht daß
  29. in der eil einige dinge übersehen.
  30. werden, welche zu confusion des propheßes
  31. und nachtheil der partheyen hernach
  32. gereichte, wie ich unterschiedlich mahl in acht
  33. Summa wenn man nicht
  34. bloße communicationes bescheide giebt,
  35. genommen.
  36. sondern etwas von consequenz und so dieß artheil
  37. graviren kan resolviren mus, ist allemahl
  38. nöthig eine ideam totius causae zu haben, welches
  39. ohne summarischer durchgehung der Acten
  40. nicht geschehen kan. (
  41. n. (§. 21.) Weil aber der
  42. jenige so diese summarische relation
  43. abstattet, gemeiniglich das er
  44. destatum causae erlernet nicht aufzeichnet se
  45. sondern ex tempore mündtlich und
  46. memoria, cui
  47. die sach auch zu fußer frischen gedächtnüß vorbringet,
  48. nicht
  49. den wind und verbothen gehet, und allen Zue abfaßung) secreti
  50. o geschicht, daß solche arbeit so zu sagen, in
  51. daran abgefaßet wird, in übrig, aber nicht
  52. nicht zu einz gewiße Könige, sondern
  53. wenn die sache wiederumb
  54. vorfällt, von neüen geschehen mus so dahingegen
  55. Wenn Referens summa capita des jenigen
  56. er ex causa erlernet, und seine
  57. meinung beständigkeit, darinn zu thun, samt den
  58. en
  59. abgefaßeten decreto, und dessen
  60. rationibus kürzlich verzeichnete würde,
  61. diese einmahl gethane arbeit dadurch gleichsam
  62. conservirt werden, ihm und einen andern künfftig.
  63. in großes liecht geben, und die zeit nicht wenig z
  64. gewinnen machen.
  65. ten. (§.7) Denn wann man gleich sagen wolte
  66. ß es köndten die acta allezeit dem jenigen
  67. der sie bereits gehabt, gegeben werden, so dienet
  68. doch darauf zur antwort nicht allein, daß man
  69. solches nicht so eigner allemahl weis, und zeit mit
  70. solches auch theilung verlieren würde, und daß offtmahls
  71. un
  72. der jenige, so die acta zuvor gehabt nicht
  73. vorhanden, oder auch der vorhandenden noch keine
  74. von den gegenwärtigen acten gehabt; sondern auch
  75. auch dafür anstalt, daß das etlicher
  76. icht aniezo maaßen nüzlich, wenn einerley
  77. acta zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedliche
  78. kommen, damit mehr als seiner darauß informiret
  79. sey. Aber gesezt, daß einerley acta
  80. stets einen gegeben würden, oder gegeben werden.
  81. köndten, so würde
  82. nichts desto minder, wenn nichts aufgezeichnet wird,
  83. die gethane arbeit zum wenigsten großen theils
  84. verlohren seyn. Dann wegen menge der Sachen
  85. man sich der Herzog nicht allemahl wohl erinnern
  86. rthun solte, wenn man seine sache alt worden
  87. kan, sondern
  88. und lange nicht vorkommen, oder die person langezeit
  89. abwesend oder in andern Verrichtungen gewesen
  90. e
  91. 8.) Man köndte zwar ferner
  92. enwerffen meinen ein ieder vor sich und von neüen
  93. in
  94. en, die mühe haben müße, die aber alle dinge
  95. die ideam causae aus den actis heraus zu suchen,
  96. so diene es dazu, daß ihm die sach desto mehr
  97. h
  98. bekand werde, traue auch dergestalt allein auf
  99. das jenige so ein ander herausgezogen. Alleine
  100. die antwortt ist leicht, ein iedweder vor sich
  101. mus die acta sehen, aber kein
  102. zweifel ist, daß die arbeit erleichtert und ein
  103. groß liecht gegeben werde, wenn sich solche
  104. Extracta, wie hernach erwehnet werden soll.
  105. bereits finden. Gleich wie auch wenn
  106. relationen in schrifften verfertigt werden,
  107. o werden sie mit samt den actis einen ieden
  108. zu geschickt, er mus auch in ieder selbst die
  109. acta sehen, aber die dabey so befindtliche
  110. relation machet solches H. Leicht nicht ohne
  111. ist freylich, daß wenn ein ieder ex actis
  112. a part referiren müste, were ein ieder beßer
  113. informirt, aber wo wolte man leüte undt
  114. eit gnug hehrnehmen. Dienet also dieses
  115. auch hier zur antwort.
  116. . (§. 9.) Die art und weisst nun solchen
  117. continuirlichen Extract zu machen, were diese
  118. So offt ins künfftige eine ganz Neüe
  119. o dann auch anstaltigkeit könen, vorbracht wird,
  120. soll der jenige dem sie in die hände fällt
  121. dern inhalt und haupt fundamenta mit wenig
  122. worten auch einen bogen papist a part. zu thun, iedoch mehr berühren als ausfuhren,
  123. von
  124. welches ihn sowohl iezt als hernach, wie
  125. andern inskünfftige zur nachricht und direction
  126. dienen kan, wird nun die sach angenommen,
  127. und proceß erkand, es sey gleich
  128. causa appellationis oder simplicis quereae so sollen
  129. solches und was darauf decretirt worden,
  130. und zwar, wenn zweifel vorgefallen, cum
  131. zu vor wenn sie vorkommen
  132. und nicht wohl zu redressiren
  133. sey denei
  134. gegen werlin. (§.
  135. nachfrage und
  136. sondern untersuche sie selbst d
  137. wann man etliche
  138. lage mit der rel
  139. neten
  140. mich dem
  141. er
  142. warti
  143. v

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