Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 18, fol. -
Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.90.
Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text
The machine reads it as
- 4) Weil nun ieder die acta so ihn zu erst vorkommen, ohne unterschläme
- einem animant vor sich
- innet, so geschicht, daß unt
- innerley acta zu unterschiedenen zeiten unterschiedenen
- Personen in die hände fallen; dahehr folgt
- daß der jenige so gar nicht von der sache
- informiret, und vielleicht ins künffti
- oder gewesen,
- sie von neüen ausstudiren, und die
- arbeit, so sein Callega bereits gethan, noch
- einmahl thun mus.
- ja weil ein
- acta 10, ja 20 und mehr mahl Vorkommen
- können mus so offt solches geschicht, ein theil
- arbeit wiederhohlen werden.
- wenn die sachen nur ein wenig schrothe
- und mit vielen
- 5.) Maßen, wenn die Sachen
- ein wenig schwehr und in
- unterschiedlichen puncten und umbständen
- s bestehen, man aus der
- n einkommenden schrifft und letzte vorhergehenden.
- ecreto, den zuaaßen zustand) des ganzes Wercks
- n, und was auff solches neüe schrifft,
- zu resolviren sey offtmahls nicht wohl sehen.
- kan, sondern die bereits ergangene
- acta entweder ganz oder doch großen theils, kürzlich und summariter
- Durchlauffen mus, da denn uff geschicht daß
- in der eil einige dinge übersehen.
- werden, welche zu confusion des propheßes
- und nachtheil der partheyen hernach
- gereichte, wie ich unterschiedlich mahl in acht
- Summa wenn man nicht
- bloße communicationes bescheide giebt,
- genommen.
- sondern etwas von consequenz und so dieß artheil
- graviren kan resolviren mus, ist allemahl
- nöthig eine ideam totius causae zu haben, welches
- ohne summarischer durchgehung der Acten
- nicht geschehen kan. (
- n. (§. 21.) Weil aber der
- jenige so diese summarische relation
- abstattet, gemeiniglich das er
- destatum causae erlernet nicht aufzeichnet se
- sondern ex tempore mündtlich und
- memoria, cui
- die sach auch zu fußer frischen gedächtnüß vorbringet,
- nicht
- den wind und verbothen gehet, und allen Zue abfaßung) secreti
- o geschicht, daß solche arbeit so zu sagen, in
- daran abgefaßet wird, in übrig, aber nicht
- nicht zu einz gewiße Könige, sondern
- wenn die sache wiederumb
- vorfällt, von neüen geschehen mus so dahingegen
- Wenn Referens summa capita des jenigen
- er ex causa erlernet, und seine
- meinung beständigkeit, darinn zu thun, samt den
- en
- abgefaßeten decreto, und dessen
- rationibus kürzlich verzeichnete würde,
- diese einmahl gethane arbeit dadurch gleichsam
- conservirt werden, ihm und einen andern künfftig.
- in großes liecht geben, und die zeit nicht wenig z
- gewinnen machen.
- ten. (§.7) Denn wann man gleich sagen wolte
- ß es köndten die acta allezeit dem jenigen
- der sie bereits gehabt, gegeben werden, so dienet
- doch darauf zur antwort nicht allein, daß man
- solches nicht so eigner allemahl weis, und zeit mit
- solches auch theilung verlieren würde, und daß offtmahls
- un
- der jenige, so die acta zuvor gehabt nicht
- vorhanden, oder auch der vorhandenden noch keine
- von den gegenwärtigen acten gehabt; sondern auch
- auch dafür anstalt, daß das etlicher
- icht aniezo maaßen nüzlich, wenn einerley
- acta zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedliche
- kommen, damit mehr als seiner darauß informiret
- sey. Aber gesezt, daß einerley acta
- stets einen gegeben würden, oder gegeben werden.
- köndten, so würde
- nichts desto minder, wenn nichts aufgezeichnet wird,
- die gethane arbeit zum wenigsten großen theils
- verlohren seyn. Dann wegen menge der Sachen
- man sich der Herzog nicht allemahl wohl erinnern
- rthun solte, wenn man seine sache alt worden
- kan, sondern
- und lange nicht vorkommen, oder die person langezeit
- abwesend oder in andern Verrichtungen gewesen
- e
- 8.) Man köndte zwar ferner
- enwerffen meinen ein ieder vor sich und von neüen
- in
- en, die mühe haben müße, die aber alle dinge
- die ideam causae aus den actis heraus zu suchen,
- so diene es dazu, daß ihm die sach desto mehr
- h
- bekand werde, traue auch dergestalt allein auf
- das jenige so ein ander herausgezogen. Alleine
- die antwortt ist leicht, ein iedweder vor sich
- mus die acta sehen, aber kein
- zweifel ist, daß die arbeit erleichtert und ein
- groß liecht gegeben werde, wenn sich solche
- Extracta, wie hernach erwehnet werden soll.
- bereits finden. Gleich wie auch wenn
- relationen in schrifften verfertigt werden,
- o werden sie mit samt den actis einen ieden
- zu geschickt, er mus auch in ieder selbst die
- acta sehen, aber die dabey so befindtliche
- relation machet solches H. Leicht nicht ohne
- ist freylich, daß wenn ein ieder ex actis
- a part referiren müste, were ein ieder beßer
- informirt, aber wo wolte man leüte undt
- eit gnug hehrnehmen. Dienet also dieses
- auch hier zur antwort.
- . (§. 9.) Die art und weisst nun solchen
- continuirlichen Extract zu machen, were diese
- So offt ins künfftige eine ganz Neüe
- o dann auch anstaltigkeit könen, vorbracht wird,
- soll der jenige dem sie in die hände fällt
- dern inhalt und haupt fundamenta mit wenig
- worten auch einen bogen papist a part. zu thun, iedoch mehr berühren als ausfuhren,
- von
- welches ihn sowohl iezt als hernach, wie
- andern inskünfftige zur nachricht und direction
- dienen kan, wird nun die sach angenommen,
- und proceß erkand, es sey gleich
- causa appellationis oder simplicis quereae so sollen
- solches und was darauf decretirt worden,
- und zwar, wenn zweifel vorgefallen, cum
- zu vor wenn sie vorkommen
- und nicht wohl zu redressiren
- sey denei
- gegen werlin. (§.
- nachfrage und
- sondern untersuche sie selbst d
- wann man etliche
- lage mit der rel
- neten
- mich dem
- er
- warti
- v
Cite
Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 18, fol. - . Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068439:0002?run=617