Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 8, 5, fol. 2v
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- Zusammen 1200 fl. Rheinisch zu bezahlen,
- haben, burgern, und Rath zu Franckfurt durch
- hre botschafft verbringen laßen, wie die juden mit
- alleßdiensten gefallen, nuzungen an sie gewiesen
- ch. Darauf Rokahrner, Römischen König
- es Königl. Mit denen beweisten bewenden laßen, des Erls
- Breißgau Pfingstag S. Bartholom
- rechtfertigung aufgehebt, und durch feine erclaret Freyburg in
- daß bürger m. Schohn Rath und Bürger zu Franckfurt
- mit den juden thun und laßen, brauchen und büßen möchten
- nach ihrer und gemeiner stadt nothdurfft und laut ihr
- er verschreibung, doch mit vorbehalt des
- wiederkauffs (his verbis:. doch behalten wir uns
- und unseren nachkommen am Reich hierinn nehmlich
- bevor den wiederkauff unsers theils an den vor¬
- gemelten juden zu Francfurt. Wobey aber die worth
- unsers theils, allem ansehen nach ex falsis narratis
- hehrgereichnet, und wen der Franckfurtern v.
- producito tantum. Capitulo Caroli IV De anno 1372 suppessa autribae aequariae 1493
- diplomate
- ß nur die hoffte der juden angegeben worden, doch
- H.
- hätte. Die al
- ersten praesupponiret, und die
- einer maßen wür auch iezige regirende General. Mit unlängst
- des durch dergleichen narrata zueiner subelländerlichen N
- déclaration vom 28. Jul. 1685
- induciret worden.) Es hat auch darauff
- Maximilianus I von gedachten Freyburg Samstags
- st Wegidii 1 tag. 148 an Cammer Richter und bey seiner resscribiret
- mit obangeführter Rechtfertigung still zu stehen, und
- als der Kayserl. Fiscal nichts desto minder wie
- es scheinet mit seinen probefangen gegen bürgerne
- und rath zu Franckfurt als Vertreter der juden und ihres
- interesse wegen verfahren, ist darauff eine absolutoria
- ergangen und de dato Worms 22. Octobr. 1511 ausgefertiget worden. (
- o in diesem secula hat Kayser Ferdinandus II.
- anno 1624. Wen freyherrn von Recht an die Stadt
- Franckfurt abgefertiget, auff die wiederlose anzu¬
- wagen; da dann die bürgerm. und Rath nach
- Nation des Fiscals
- 7) In diesem seculo
- 1612. bin
- en
- Franckfurt entstanden, da unter andern die
- Bürgerschafft sehr starck auff abschaffung der juden
- gedrungen. Aber zum Rath
- und Kayserl. M. D. T. der die juden zukämen
- gewiesen worden (Diar. Histor., Francof. 15 pag. 22. 2. Jul. 1612
- sollen die supplicanten dessen berichtet seyn, daß
- dern alschaffung nicht bey den H. Rath allein
- sondern bey der Röm. Kayserl. Mayt bestehe deren
- CammerKnechte, die Juden genennet werden),
- n
- auff die Bürgerschafft zwar zugestanden,
- daß die juden kan soll. Mit zusprunglic
- e
- zu stunden, er sey aber sondern der schuld und also
- icht nur dem Rath sondern auch der bürgerschafft mit
- allen herz rechten verkaufft, also auch der bürger Leibring
- Extract der Burgerschafft zu Frankfurt gravatorirt schrifft,
- an den herrn Kayserl. Commissarum iniqvis und Heßen
- an die von Maynz und heßen Darmstatt
- Abdelegirte Commissarien 3 Nov. 1612 pag. 72.
- daß die ganze zu
- und schazungen
- abend 1498
- alrici
- edic
- und unvollkommene
- extracta
- kurz nach deßen
- wohl
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