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Leibniz-Handschriften zur Militaria LH 36, fol. 37r

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  1. ewesenheit an uns davon zwey, daß das Exercogni
  2. beschrieben würde.
  3. Gleichwie beschrieben, welcher gestalt die Masquetier wenn
  4. sie feüer geben nach den Baronnotten greiffen sollen, so
  5. were auch als ein theil des Exercitii zu beschreiben, wie die
  6. so ins gemein keine bayonneten haben, nachdem sie sich verschoßen
  7. oder sonst zum handgemeine kommen wollen, sollen zum
  8. deren greifen. Were also das exercitium des Degens
  9. n sonst hat das excreiller mit diesen wenigen lehrten Schr
  10. Weil es auch mit schießen allein nicht ausgerichtet, sondern
  11. nachdem man geschoßen die trouppen bald an einander kommen,
  12. so were vom Handgemeinge etwas ausführlicher
  13. und umbständtlicher zu handeln, denn solches
  14. Doch endtlich decidiren und den sie geben oder nahmen muß,
  15. Es were nöthig daß das Exersitung der Plateuern auch beschrieben würde,
  16. So were auch das Exercitium der Pistohlen bey
  17. den piqvenieren so welche haben nicht auszulaßen
  18. Es wäre auch zu beschreiben, wie ein Soldat sich
  19. auf der Woche verhalten soll.
  20. Item wenn er auf kundschafft ausgeschicket, denn
  21. ob zwar solches offt beqvemer durch reüter zu verrichten
  22. so geschieht doch auch ie zu zeiten, sonderlich in bergichten
  23. monastigen und holzichten orthen, daß man fußknechte
  24. Weilen auch alhier eigentlich gehandelt wird von
  25. Dazu braucht,
  26. dem so einem gemeinen Soldaten zu fuß dienlich zu wißen,
  27. oder gewiesen und beybracht werden kan, so wäre
  28. hoch nöthig, daß gelehret werde, wie er sich in seinen
  29. kleinen Menge im felde unter oder quartier, vor
  30. marchie
  31. sich mit seinen Cameraden, verhalten und behelffen soll,
  32. damit er seine gesundheit erhalte, und sonsten so viel müglich
  33. reiniglich, ordentlich und beqvem lebe, denn offtmahls
  34. f
  35. ein kerl durch eine geringe anstalt sein Leben wohl, und bey
  36. Gesundheit betreffen kan, da er sonst auß unwißenheit
  37. bleiben
  38. unverfahrenheit oder nachläßigkeit trepiren muße
  39. n
  40. oder lange Zeit unbrauchbar wird, und auff dem Dorff
  41. liegen bleibet.
  42. d
  43. im Handgewenige das kürzeste gewehr daß beste
  44. t
  45. regiments Divisionen undt Buchquetiae piqotatis aequatio
  46. an
  47. g
  48. halbe regiamis divisionis sind AB. BC. BE. EE. 94. 41.
  49. M. h. H. musgium der leiblichen Compagnie jura musquemen
  50. von des Obristen benant Cemperre Dpignon davon. Es musque
  51. erden Compagnie, ist personis, davon der vndten compagnie habst
  52. erden Compagnie, contra hujus agnum der vndten compagnia. etc.
  53. Im Handgemeine thuts
  54. Duc resolution
  55. stärcke und menge
  56. t, wenn
  57. nach ihren tähmelsehen.
  58. Wenn der feind umb
  59. junii sachen unter uns
  60. Pul*
  61. n hand geme
  62. können, denn
  63. diesem gemüths vermoch
  64. werde.
  65. ist wenig m
  66. 3
  67. er die Laut
  68. zu paßen und abzu
  69. blaßen nicht
  70. nöthen hatte thut
  71. doch pro forma
  72. Fauch im corpus de
  73. garde. (
  74. P. Ct
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