Leibniz-Handschriften zur Militaria LH 36, fol. 37r
Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.84.
Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text
The machine reads it as
- ewesenheit an uns davon zwey, daß das Exercogni
- beschrieben würde.
- Gleichwie beschrieben, welcher gestalt die Masquetier wenn
- sie feüer geben nach den Baronnotten greiffen sollen, so
- were auch als ein theil des Exercitii zu beschreiben, wie die
- so ins gemein keine bayonneten haben, nachdem sie sich verschoßen
- oder sonst zum handgemeine kommen wollen, sollen zum
- deren greifen. Were also das exercitium des Degens
- n sonst hat das excreiller mit diesen wenigen lehrten Schr
- Weil es auch mit schießen allein nicht ausgerichtet, sondern
- nachdem man geschoßen die trouppen bald an einander kommen,
- so were vom Handgemeinge etwas ausführlicher
- und umbständtlicher zu handeln, denn solches
- Doch endtlich decidiren und den sie geben oder nahmen muß,
- Es were nöthig daß das Exersitung der Plateuern auch beschrieben würde,
- So were auch das Exercitium der Pistohlen bey
- den piqvenieren so welche haben nicht auszulaßen
- Es wäre auch zu beschreiben, wie ein Soldat sich
- auf der Woche verhalten soll.
- Item wenn er auf kundschafft ausgeschicket, denn
- ob zwar solches offt beqvemer durch reüter zu verrichten
- so geschieht doch auch ie zu zeiten, sonderlich in bergichten
- monastigen und holzichten orthen, daß man fußknechte
- Weilen auch alhier eigentlich gehandelt wird von
- Dazu braucht,
- dem so einem gemeinen Soldaten zu fuß dienlich zu wißen,
- oder gewiesen und beybracht werden kan, so wäre
- hoch nöthig, daß gelehret werde, wie er sich in seinen
- kleinen Menge im felde unter oder quartier, vor
- marchie
- sich mit seinen Cameraden, verhalten und behelffen soll,
- damit er seine gesundheit erhalte, und sonsten so viel müglich
- reiniglich, ordentlich und beqvem lebe, denn offtmahls
- f
- ein kerl durch eine geringe anstalt sein Leben wohl, und bey
- Gesundheit betreffen kan, da er sonst auß unwißenheit
- bleiben
- unverfahrenheit oder nachläßigkeit trepiren muße
- n
- oder lange Zeit unbrauchbar wird, und auff dem Dorff
- liegen bleibet.
- d
- im Handgewenige das kürzeste gewehr daß beste
- t
- regiments Divisionen undt Buchquetiae piqotatis aequatio
- an
- g
- halbe regiamis divisionis sind AB. BC. BE. EE. 94. 41.
- M. h. H. musgium der leiblichen Compagnie jura musquemen
- von des Obristen benant Cemperre Dpignon davon. Es musque
- erden Compagnie, ist personis, davon der vndten compagnie habst
- erden Compagnie, contra hujus agnum der vndten compagnia. etc.
- Im Handgemeine thuts
- Duc resolution
- stärcke und menge
- t, wenn
- nach ihren tähmelsehen.
- Wenn der feind umb
- junii sachen unter uns
- Pul*
- n hand geme
- können, denn
- diesem gemüths vermoch
- werde.
- ist wenig m
- 3
- er die Laut
- zu paßen und abzu
- blaßen nicht
- nöthen hatte thut
- doch pro forma
- Fauch im corpus de
- garde. (
- P. Ct
- i’oov o
- 10000
- o 000 th
- o v oo
- 00000
- 100
- 0
- 3 - a 8
Cite
Leibniz-Handschriften zur Militaria LH 36, fol. 37r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068529:0073?run=617