Leibniz-Handschriften zur Militaria LH 36, fol. 64v
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- Gesezet, und gar behende fortgebracht werden: Den ist
- der erdt Boden abhängig oder gleich, kan die grossste
- last darauf so fortgezogen werden, wie man fort
- gehet. Zwein aber der Boden hinauffsteiget, da müsten
- die Bäume als voraus die kugelbahn bestehet mit
- untergesetzten Böcken so eingerichtet werden. Daß sie
- dennoch eine gleiche bekommen. Als gesetzet, es gehe
- der Erdboden so hinauf wir AC zeiget: 1)
- so müßen die Baum nach einander so auf Böcke
- geleget werden, wie C. De. Ed. Er zeiget vor Jeder erhöhung
- aber stehet ein stücken oder bahn, daß mit empfan
- gener Last kan auffgehoben werden, daß es dem
- nachfolgenden Stücke gleich werde, und also die
- Last auf daß selbe fortlassen. Bey dem
- aufzuhebenden Stück aber der Bahne stehet ein
- Hebe baum, der mit Pulver so geschwinde gehoben,
- wirdt, und auch die vorgegebene Last so geschwinden
- auff hebet, das ihn niemandt verletzen kan, wan
- er auch fort und fort den Lunten auf das
- zündlich halte umb bey erster ansicht das Hebe
- Banns Loß zu Bremen nach der auf hebung der
- Last in A. biß O. kommet sie erstlich in Ed. und
- hernach in De so zustehen, wie die mit puncten
- gezeichnete linie anzeiget.
Cite
Leibniz-Handschriften zur Militaria LH 36, fol. 64v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068529:0128?run=617