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Leibniz-Handschriften zur Militaria LH 36, fol. 64v

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  1. Gesezet, und gar behende fortgebracht werden: Den ist
  2. der erdt Boden abhängig oder gleich, kan die grossste
  3. last darauf so fortgezogen werden, wie man fort
  4. gehet. Zwein aber der Boden hinauffsteiget, da müsten
  5. die Bäume als voraus die kugelbahn bestehet mit
  6. untergesetzten Böcken so eingerichtet werden. Daß sie
  7. dennoch eine gleiche bekommen. Als gesetzet, es gehe
  8. der Erdboden so hinauf wir AC zeiget: 1)
  9. so müßen die Baum nach einander so auf Böcke
  10. geleget werden, wie C. De. Ed. Er zeiget vor Jeder erhöhung
  11. aber stehet ein stücken oder bahn, daß mit empfan
  12. gener Last kan auffgehoben werden, daß es dem
  13. nachfolgenden Stücke gleich werde, und also die
  14. Last auf daß selbe fortlassen. Bey dem
  15. aufzuhebenden Stück aber der Bahne stehet ein
  16. Hebe baum, der mit Pulver so geschwinde gehoben,
  17. wirdt, und auch die vorgegebene Last so geschwinden
  18. auff hebet, das ihn niemandt verletzen kan, wan
  19. er auch fort und fort den Lunten auf das
  20. zündlich halte umb bey erster ansicht das Hebe
  21. Banns Loß zu Bremen nach der auf hebung der
  22. Last in A. biß O. kommet sie erstlich in Ed. und
  23. hernach in De so zustehen, wie die mit puncten
  24. gezeichnete linie anzeiget.

Cite

Leibniz-Handschriften zur Militaria LH 36, fol. 64v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068529:0128?run=617