Leibniz-Handschriften zur Ad vitam Leibnitii LH 41, 2, fol. 3v
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- er ex alteris. 15 gr. habe nemlich berichteten daß ich bey der Rechten Lezten wegen große Ungewandtlich gegen
- zustellen ich weiß auch aufgelegen untersuchen, daß ein solchen Unterstand D neu madefalliret (noch anhero
- denn eben michstoßen. Daß es nimand vor julauf, bleiben kan. Es muß der Hn Cantor davon gewesen könne, da
- werden, wenn
- n
- sich nicht verlangen will, wie dem ehrlichern Mann mit mir geschehen, welcher nicht die
- müße es nur zu troffen.
- rlich zu bringen. Und die Bründe, biß sie sehn daß sie
- ganz M. h. H. neue in Sacrum quaisonum und aquod non undt facentemann bekommen. Welches mich fast versehen, verhohlet wolte sich seyn, wohl eine solche nehmlich
- len; und ist ihnen alle partiquisarchen und verfallen, weil eine vorschlaget, der plus den werck in praerden
- Also beschehret gott den Herrn Rokenschischen possum damit ihr keine zulländig spielen.
- gleichen; so habe ursachen und habe menschmache müglich mehr vermache zu schonen möchte. Oerte haben er rüben
- zeinder fertig werden. (
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Leibniz-Handschriften zur Ad vitam Leibnitii LH 41, 2, fol. 3v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068541:0006?run=617