Leibniz-Handschriften zur Ad vitam Leibnitii LH 41, 9, fol. 113v
Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.86.
Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text
The machine reads it as
- An des Reichs ViceCantzlers Grafens. H.
- v. Schönborn Excell.
- 2
- e
- schon A° 1712
- mich zu derowürcklichen Reichßhoff Räthe
- dißesMemorial hat man mir zur allergnädigst angenehmen haben, und der
- hierüber einfallender geschehen hal, wegen mir auch vermög des her Copeylich
- beyligenden Decrets schon zu thun vers
- tung beylegen wollen, und so etwa
- wegen obhabender Reichsthoff
- 8
- ey bemelten rahrs die besoldung, und
- alle denen würcklichen Reichßhoff-Räthen
- Rathstelle dergleichen Supplicen zuekommende praerogation angeleg
- 3
- einzugeben nicht thuenlich, so
- e
- t
- laßet sich bey all-abweßenden
- laßen. Alß ob ist eben unter obigen dato
- und Jahr diße Allermäldeste begnadung
- in Nahmen Allerhöchst-gedachter Kaÿl.
- weithero bedencken diße bitt, May. Deroselben Lobt HoffCammer meiner
- 2
- auf all-fähligen befelch auf der Beßoldung halber angedeuthet worden, wor
- Mandaturium füglich wohl ein¬
- auf aber sothanne Lobt HoffCammer em
- halts obangeregten Decreto Allerhöchsten
- Kay. will- und meinung gantz condrig
- in mir die Reichßhoff-Rathl-Räthe nur
- alß in einen Demonisten anzusehen
- darfürhalten; auch allwegs zur meiner
- föchsten sich zeigenden praejudiz noch nach¬
- theilligerer aber beßorglichen nachfolge in
- allen zahlungs listen unter solche mich ein
- zubringen suchet, und von dißer ereigen
- faßung bevor nicht abzuleithen ist, ehe
- davon Einer hochlöbl. Kayser, Reichßhoff
- c
- e
- Cantzley selbe ratione dißer mir ange
- dihmen Kays. special begradung noch
- mahlen unmüglichte versehen wirdet
- Wie nun aber alßo zur Remedur des Ob
- -schwebenden fehlers, eine an die löbl. Hoff
- n
- Cammer ablaßende anderwiethe höch
- nöthige inclination an suer Excell.
- anzuflehen benigßiget werde.
- Alß gelanget hierumben g
- an Euer Excell. auf daß selbe an öffters an
- gezohrne Löbl. HoffCammer umbständig
- ste inclination ergehen laßen wolter.
- Wie daß von Sr M.h.H. die Reichß Hoff Rath
- stelle, sambt bestoldung, und allen gleich
- denn auch zurkommend) Praerogationen
- mir schon vom tag anfangs beygelegten Decreti
- an Allermeldest verlihen worden.
- richten
Cite
Leibniz-Handschriften zur Ad vitam Leibnitii LH 41, 9, fol. 113v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068549:0216?run=617