Leibniz-Handschriften zur Numismatik LH 10, fol. 99r
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- conformität mit künfftiger ausregung
- guter gerechter Reichs-Schrat und Hannoßiger
- r nicht thaler zugelangen; den wen man
- von dießen fusabweichen solte zu besorgen,
- das übel mir wegen, und der es thaler
- alzu gering thätig (wen die güldener (darffte
- ausgemüntzet werden. Es sey auch drauff
- zu gedencken, das nicht gestattet werde, bey
- subdivi simibus promiciarum, das Müntz
- regal zu theilen, oder zu multipliciren.
- und daß keinem Reichs oder braye stande
- zu laßen, anderer arten, als auff dem im
- reich und Leays verordneten gewiß Mün
- 3
- zu müntzen. Solte auch auserheblichen
- Sachen scheidmünzen geschlagen werden mus
- e
- 8
- hätte man (1) eine zuverläßigen Mün
- r
- sampt einen des Mün
- öherren Land und leüten
- proportionirten quanto zuverordnen
- die Müntzmeister und wür diese
- Crayß approbiret und weidiget
- 8
- n den
- die
- und Stempel gezogen und ahnetere
- h
- enig vor oder nachsetzung der Jahre
- daßhalber und Schrot rechtmäßig logiret,
- geschm
- und zur fahrbüchse asservirt (5) muntz
- r
- und
Cite
Leibniz-Handschriften zur Numismatik LH 10, fol. 99r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068753:0197?run=617