Leibniz-Handschriften zur Numismatik LH 10, fol. 108r
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- Die Branden sagte die erhöhung der thl. auf g
- cher deswegen nicht übel denn so wird man dergestalt ein reich erinnerlich
- Schied Münze Rath, denn ihn aufn Leüten machen. Reichsind 96 drey
- einen thl. alß würde auch 24 bogen und 964 einen thl. machen. Sed nonConsoluirt
- l
- rchn. D. Conserio d’aven deren Serenirten Cons. deß H. Hof-Art ist Kayserl. D. Assesserl. Assesserl. Assesset sich als die kreuz seel.
- ch reibe gelegt und da weiten dreyen gleich gemacht werden, ist also das ades
- gegeben wenn man nicht endtlich auf den weiß der wagten sonderlich zu Preisen
- der von Jena redte starck gegen Öttingen
- ein stand des reichs hatte, grincere und mehr schlimen Müntze pergla
- kommet.
- man sibi tug und mahl daran garbeitet. Churfürstl. erwehnte es were guld
- guth daß der thl. aufsachs + in bonale almosen gegenheit würde. Chur Brandens
- rescursit et exprobavit. Alij wolten mehr der lehn solte in valoe ex sumistri infit
- Zell hat an den gesanten residulo die erhöhung des thl. auff 96 +liche sich in
- den landen wegen Gott etwas der Commercien mit Hanover, und der gericht große Schweße W
- werden.
- bey begriffen ist auff ersehung des thl. stückt, Kayser wirdt in den
- ilten fast nicht zum stellen, man köndte sich auch an den Schwartzbolischen Chur-reich des schad
- n, es scheinet man nun würde, weder das Zelliche noch M. h. H. beliebe
- ber Preiß ist gestiegen wegen der Münzsorten; so realiter ist die preiß
- eichohlen
- des silbers gefallen
- gedachten
- 18. Martii 1680. Der beste sey den Reichsthl.
- infallen faß zu seyn weiter es zu recht thunlich leibe in bonitate in bonissem verfertigen
- Zell schreibt in Gut
- als einweguth, beruhen, verwechselhsel. auch seine incommoda nach sich führte
- . 7.) Nach einige antwortet eben an Zell, 31. Martii 1681. Ad 7. Habe man di
- große habe ihnen wird gehen. Nun habe damit nachhanden nurßen devalenten wegen der großen
- Man nun
- die die von schalten
- gasse zu dem Wolgen. Capit.:|, so wenn einen gegenen und suppisi ein ganzulemlichen remedium
- eyn und sich verrichten verschmerten, und beßerwegen also. Vermögenen die M. h. H. in Comtere admissitur
- nicht schieptlich. Schuld habe ich zweyen die contracten, auch müßen nachziehen und entendiren antragendes einmahl
- einem buchst sehr halben, alß denn auch in ihren der gnugs dehalien auf eine hand, den es seel. Solche das
- us angleichen, da M. h. H. Marzosen so kan, mit Ers Durchstag von ihrem hand in den Eltern schiebe, so viel
- sind Er einige billigen nuzen laßen ersehen, die Beichtung geschehen; scilicet also weil wo aufmachehen gehabt.
- M. h. H. g. H. g. H. g. H. H. g. von derg. H. von dergleichen dem mehr personen viel genuget wird.
- ach schaden. Solche sind die ersehenen das Chfrl. zue Griße gewißen alhie ein oder Teutschland in dergleichen
- hiermit gewesen, sondern sind in Padeweck, daß die Er von einem beisein von andern ihnen haben gegeben. Sol
- der orth es vberteutsch und würcklich, welche sich vermachtet, daß man wolte denn auch gesagt, hab
- ität gesaget, so ist habe ichts hingstigen kommen. An vor 9 nach der stilung von ihren ansehen nicht, da
- verschließen, werden und 2° 3.) Afferen buchtage geb. Solten anders nicht beßerung treten mu
- eiblichen Herr bot. Im mensi aequi sonst haben bey nahe. Mit einem Episcopum nach ein
- Kupferne scheid
- arrbleiben, hatten dafinden zu ersehen dergleichen zu einer schlechtestiren wird. Denn das wir also sehr ge
- nur ein Teutschheit, und einer aequation werden. Denn also das nemden gieng selbst samblich verbote
- ganze im salt der orth. |: Crafft: | auch in der schaden und theilen halben, so wehre den frisch die geschickt des Schl. dem v.
- dießen Berlin, Stettin und Saalfeld. Wie denn
- und ange aber nicht mehr als fur iedem stand in eigen distribuirten thun
- der Churfürstl. Kaislein. Heil. deren dergleichen dem Festen alhier mügen die pacht und
- hen meine aber der schaffen, manchte gegen das recht nichts Amtius gesaget. Biß
- weiß nur 4 Münzstädte
- Pousi groß seyn die intanzstaben nach dem zwischen auß zu schicken. Je er aber auch Knecht
- im obesächß.
- die Er ad fraudent sparete sich wie man sagt gegen die abwendigung der Müntze und
- Stad Nürnberg schreiben 2. Mart. 80 an die würzburg
- hängt, sängstächlich, geschloßen worden
- t, vndete Zeidung, mit keine gehe schohn gemachet, und wegen übergleiten Silberkauff nicht dazu
- n. April. 1680
- besuchte tanqueronten einiger bürger
- der recht soll halten in Teutsch 4 grän seine die Cölliche Marek
- M. h. H. H. von ihren Beclagten auf andern gefunden gefollet. Der Kayser hat doch den fegerns gewesenen Entspurg werden.
- zugehungen, so könne man ja die vorigen nicht verriffen
- 1690 12. 25. 25. per winden parte hab ich a passorem man zele bey Gott der gedieren sorten an gutcher heil alle
- Burgundicus sagt in seinen Kriesiß
- beym communicamodo etwas tag im Westphälischen
- . (§. 36.) Es iedes aber rechnen auf den fuß des Schles nach 96
- A
- eynst in der mittel. 1680 hat man endtlich sich resolviret, ohn thl. bey dem alten fuß beste
- ehrliches obristi, leichtes absolvirt. Ich stehmlen und befunden, die müsten eine arme die und da r
- werth 96 kreuzer
- reißens schlechten nicht nicht nicht nicht soll. Der stillt haben alle ebenstel werden habe
- laße
- in der schulden muß ein bedientig in Büller auctura unläret, es geschwäre einzig gelegen, binn ied
- etwas nehmlich seyn in obd. Reise Beclagter nöthig, der rechts thut wird auff reyh. §. 14. zu bequemen
- r
- die stände so bergwercke haben werden müsten,
- e braunschweig vollleibutet sagt, den
- n
- der thl.
- ailationem extrinsec
- Man müße die beschickung der Kreuzer untersuchet,
- d
- gern sollend. Solche schützlich umb müßen die Bergwahlbate auf das stehen gieng Gott gnam tot quaeri beßer müsse
- nicht ruhen laßen, ist Calenberg. votum.
- interlocatore ditu weitete, die besten geldens sollen auch eine determinirte zu gewonen werden.
- 1666 bis er zu Teütschlanden gewesen starck, rationes zu erlohnen des 24hls Aug. auf
- zu majoris auff der ohnmacht (so hätten) die rechtenibus von der Münzeiten unterschieden unterschieden
- Hochf. Hochf.
- bringe
- von dergleichen daß die ducaten mit gehorsams versehen geschworen werden, und 1) etliche 4 gr. 4
- 34 Pulver ungewinnen worden
- h
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- nach von dem
- dembris, solle nun 90 x guten der
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- äch
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