Leibniz-Handschriften zur Allgemeinen Geschichte LH 11, 4, fol. 16v
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- Deheime puncta.
- nach deme der König von Franckreich und der
- Herr protectori einen festen vnd ewigen Ver¬
- gleich zwischen ihnen beiden, vndt dero beiderseits
- n
- vnterthanen, demselben unverbruchlich zu halten
- S
- n
- Geschlossen: also sollen dabey einige neben
- u
- artikelen so man ein Secretissimum ac in
- Violabile factus genennet, aufgesetzet, vnd
- von den allijrten Vnterschrieben worden sein
- lautende wie folget.
- Der allergrifftlichste König vnd der Herr protect
- tor geloben einander Heylig vnd vnverbruchlich
- das sie in keinerley weise, vnter keinem prae
- text wie der Nahmen haben mag, mit dem
- König von Bispaniaen oder einig anderem Po
- tentaten, so ein feind dero beiden oder des
- men, sey Franckreich oder Engelandt, ohne
- zeitiger Vorwarnung, einige Union Accord
- e
- oder Verbietnus machen sollen, damit der ein und
- ander wißen möge, welcher gestalt er mit seinem
- oder ihrem, oder den Feinden beider Reiche handeln
- solle
- 2. Imfal der ein oder ander der Allijrten, mit ei
- nigen Fürsten, Potentaten oder Republiqven so
- anitzo mit Franckreich oder Engeland in Allianz
Cite
Leibniz-Handschriften zur Allgemeinen Geschichte LH 11, 4, fol. 16v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068769:0032?run=617