Leibniz-Handschriften zur Allgemeinen Geschichte LH 11, 6B, fol. 127v
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- Und diesem Sachen mehr nachdruck
- zu geben, köndte der Herzog Ernst
- Augustus wegen seiner Frau Mutter
- sich nach England erheben, a
- der bey
- grosen
- welches eine große würkung
- haben würde die gemüther
- zu gewinnen
- gegeben würde. Dieser Vorschlag
- würde bey der Nation überauß großen
- beyfall finden, und vom Hofe nicht
- wohl ohne verdacht abgeschlagen werden.
- können. Gehet er von statten, so ist
- ein großes gewonnen, das Ministerium
- in zäum zu halten, und
- England von Franckreich abwendig
- u machen. Schlagt aber der Hofn, wohl auß, so wohl
- g
- als des Successoris Staat in England, so
- hat man fug und recht Sich darüber
- offentlich zu beschwehren und auffnähere
- mittel die Zeitlichen stände, daher so zu versicherung
- der Erbfolge zu gedencken?
- Hätte man nun die Stadt
- Amsterdam oberwehnter Maaßen
- gewonnen, so köndte durch deren
- oder doch mächtiger Leüte bey derselben
- Vorschub, mit Unterstüzung des Ka
- Königs von Preußen, Churfürsten zu Braunswein
- und ander Potenzen, ob schohn selbiges
- nur unter der hand gewiße geschehe, eine Flotte arbeit
- et in stand gesezet werden mit etlichen tausend
- Man güther trouppen, wenn sich deßen
- niemand im geringsten versehen köndte.
- nach England über zu gehen. Da man sich
- sich
- vermuthlich der Stadt London, so ohne dem
- sehr schwührig, ohne mühe würde
- bemächtigen können, deren die provinzien
- bald folgen kaufft. Und hätte Franckreich
- gnugsam
- die zeit nicht sich dargegen zu legen; zumahl
- Wenn die General-Bapin, und wenigst
- die provinz Holland so fort gefaßet wäre.
- sich darein zu schlagen, so bald Franckreich
- dazu treten wolte. Mit dem bedeüten, daß
- n man die nach den Englen der auszumachen
- überlaßen müste, in dem der Successor nicht
- gemeynet der Königin im geringsten überlästigen
- zu seyn, oder in der Regirung einzu-
- Graffen, worinn nur die successio
- sein securitatem realem erlanget
- und da wäre dann außzuwircken, daß der Herzen
- ienst Augustus zum Groß, Admiral ernennet würde
- worinn ein großes theil securitatis realis
- bestünde.
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Leibniz-Handschriften zur Allgemeinen Geschichte LH 11, 6B, fol. 127v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068772:0254?run=617