Leibniz-Handschriften zu Deutschland LH 12, 4, fol. 124r
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- v
- der Käyserl. Häusern die Oberhand sondern auch
- und wie man einfolglich dafür hält di
- Excellentz und erste Visite zugestanden, vndt
- also die Käyserl. und solche Churfürstliche Gesandten
- einander einerley Praedicat geben, dadoch niemand
- sagen kan, daß solches ihre Principalen thun, sondern
- ein grosser Unterschied ist zwischen den Titeln die ein
- Churfürst Käyserl. Mayestät und die der Käyser einem
- Churfürsten zulegt, wird ja auch ein Churfürst nicht
- bey dem Käyser die Oberhand noch dieses praetendiren
- daß ihm der Käyser wen er (Churfürst) zuletzt ankäme
- die erste Visite geben solte, ohngeachtet Churfürstl.
- Gesandten es von den Käyserlichen zu Nimwegen
- begehren. So ist auch jederman bekant was vor ein
- Unterscheid, zwischen einem König in Franckreich u
- oder Modena, instantua, etaque sey bey den
- der Modena, Mantua, etc. sey; dennoch werden beyder
- Gesandten weder an Praedicat noch erster Visite un-
- terschieden. Bleibt also nur dieses wahr, daß was für
- Unterscheid unter Principalen nicht gemacht wird, unter
- Gesandten viel weniger zu machen, und daher weil so
- wol Churfürsten als Fürsten einander (ohn unterscheid)
- E. Liebd. reciproce schreiben, so können dero Gesandten
- wol untereinander umb so viel desto mehr mit einerley
- Praedicat vorlieb nehmen und die Excellentz so wol
- geben als nehmen, im übrigen aber weil allezeit
- er
- d
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Leibniz-Handschriften zu Deutschland LH 12, 4, fol. 124r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068779:0247?run=617