Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A, fol. 46v
Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.80.
Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text
The machine reads it as
- als des Reichs Exemplens ordnung De anno 1553
- solches ordinar ist und haben, nostre Fr. Mij dero septulation, artic. 2.
- sondern versprochen, daß wieders hochschreiben sich darumbens ordnung wieder directe
- noch andtwoll gehandelt, noch per artic. 37. Capitulationis einige s
- ommissores und rescripta deren ergehen bilden, welche auch da
- einem in folgenden artike. Vndt und richtig verläret
- dern haben die Hochg. zu Bruderis dem Hochfürstl. Hauße eine
- chafft verschehen geben das auch nicht anders als auch antragen der
- Sach an den Grafen zu restituiren, weh solches ohne demn
- haben
- so ursach von der weißgrafaction nicht abzustehen. Und ist auch abgeschlagen
- ehen wie man dem Histori Circuli, cognitionem refutuis fortibus
- maerendis entziehen wolle. Nun maßen die H. Theodores Kayserl.
- y deroft zu bringen haben causa principali unsch alle weise be
- übert, das Krieges führheit wird, hat man noch niemahls
- an den Kayserl seyn zu decidiren geschieht, es ist euch aus der
- Recht gesezt gekunden, daß diese Monsistorium zu hausheben
- meinen rechtens in des handfriedens entzusezet. Weßliches aus
- Der erbaren des Land wieders 1022. tit. 1. zu ersehen. Es habe aus de
- M. in der nachricht Capitulo act. 6. dem Amtshoeßen expresse insputio
- Dero nunserigenheiten zu beobachten, und darüber keyn niemandt, als der waß
- selben agnesciren. Auch vnd Circulo consultum ab allem arcan
- remedium würde, und sich dem Directorio instituto exemplo beym Kayserl.
- n Rath zu erhalten hat, ob ihr rühstand in gefahr oder nicht, so der
- rsuchen vernunfft anlegen. Wenn in Protestantibus zum modum
- ad praecavendos imotus nähme man sie billig nur
- von
- kan ihnen auch nicht interpretation daß sie verba, das alt kein tardlichen
- n
- b. Das auch H. M. h. H. Schweden hier mir als Königs nicht
- Vergleichs interpreta
- in der Herzog beyzogen das direction des vor ist zu urgiren.
- bedau
- hatt, davon ihren der vrschlag, daß nun worth zu finden, inmaßen
- nicht nur hinterlohren solchen auch Ducis darinn gesetzet, haben sich
- des verluste sie als Herzog zu Bremen dabey acqvitiret, nicht begeben. Al
- ex
- sind auch so hocsecuration einer benahbarten Herzog sey die
- cunctis autorum, komn sei, hat mehr als Herzog zu Bremen, dem als kein
- n schweden verbinde, Suchen billich, die sach am Cronen-leibi res sitares
- inti pactumendi executionem deduciret, als wie habe ursach als praesendire
- darbe zu klein, anders wieders durch solche abstractationes Carl parti
- pudirt worden. Die doch zumahlen unter Principes bonen ofuder beym
- et quidem in einer relaria gradu, eben so klage man sey vermuth ihre
- hatte den allwand (quodis seyn |: Elers: | nur als Amsterdam recht des kosten in Böhmen gesen
- en
- prix in einem effectare absurdulas wunderkomme, ut supplementum Carti
- sich kändte, der Herzog zu kreüen aber das ihren Chur-Ländern müste. Von
- zu Friedisam negotium H. Araciniense bey dem pacto Christen gestorben.
- und also verbunden nehrten gestüzliche Lande zubringen.
- l
Cite
Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A, fol. 46v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068784:0092?run=617