Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A, fol. 48r
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- allianz zwischen Schweden und wolfeil
- 48. (28) A Jul. 1783
- der
- r
- H. Allianz zu niemanden offensiren weniger wiederkandtens. Die Habein bist
- anders Et. Es recht ieder heraus verschwehren und versichern oder zu wieder lauffenden versteßen, besaget, ob
- enn man 3.) Weiten zweiten gewandet Herr Grosh. zumahl anerben den Druckharten zu werffen. Solte
- und wenn ein theil wohl würde, endlich sehen. Doch soll kennen werden, andren requis M.h.H.
- s
- Wenn derselbe ohne vor vorgehende communication wie man attagiret,
- zu Schweden unter rechte erlangen können. Hiege von iemand solte angegriffen
- de v
- 4. Except. in Pferpsilande und der casul-Maynde
- iedennoch imselben
- werden, soll es casu foederus seyn.
- a
- 8
- vornehmen seinen Schweden ihro zu fuß, und hirunter oder chymeri confenti Wolfens
- 200 davon zu Römiern Erörgen und gezufaßen. In Nothschuld gehet Schweden
- und 2 sagen und Leibniz auff 1800 nach obenhauern auch anstatt und intent.
- Solte ein omnis nöthig seyn, würde man sich darüber gebracht haben. Pr
- ut in foedero nur zwischen Schwedhaus hin oben zoll. (§. 15.) Badeß auf
- 5, ahr. artic. 16 17. Chroni, ut in illo
- 5
- Wolffenbütel, Adeil (77
- Cap. S. Friedendorf. Es ist P. S. wiederumben Gördenheiten, (Beantwortung) hinusus pabst
- Schlech
- et
- Julici so pranten sind doch zu erhalten, der dahin keine Vermögende werde, da
- Endemfere als foedere pro fus Olden articuli, Tangendit habet.
- 2 Lübecken bißen bey den HH. Adnungshalore
- et conservatio der Städte sämben, und Lübeck
- ihm des Rthls Lübeck
- 2
- Der Stücke Mulhausen, Nord
- sam in den Blaus, Diedoch ohne praejudung der Luelfelschults anhaß
- 6. Und habe in den uhr und hinzusamm diener
- e
- et
- n. Zwischen Wolfens zwey der schlechtesten schreiben verbleiben, gleiben auf der teüser,
- n
- ro
- ilianus (Teütschweden der Hotten
- nach
- h
- rkommschafft accediret, item sed beuor Deßenb. art non assistiret w
- mit 200 centen, der Cinguar und 100 zu fürsten, gottesheil. Durchl. pauper
- irnter auff Soo man zu extendirens, zu nöthen sich eines unsermoche
- auff 5 jahr wolfeder. 10ten Maji iezo
- wenden mußen. Sie Sonstendig v. Lude, H. Churigkeiten d
- ü
- 54. f Herzo Go
- c
- e
- Artorum separuli 1 brandolpho n. 2. der Antwacht weil 6. Schon des
- Cui
- giret H. Cons. Hörnigk am Hochg. Hildes: Liebe Haus Osterl. Liebeÿ auch von Leibnizogitationibus sich von denen
- hne M. h. H. Graffen würde man auch nichts, datum et supra
- griffts Lube
- Absiculs cereliores, in Vaekommenden die urri primarum belich fallen mit
- einander vertraulicher Chur zu pflegen, dergleichen das einenstens zu bringen, und
- laut die diensten und fund, des seine Lezte ad puncto praesistentis und andern
- der gemeinet verschrieben, Tempel inderessessor circa hundert seyn seyn, sondern denn also
- foederum pacundanae interpraelmontum aequum, sich concurrendi addeterminendum status
- Praescriptorum, auch die ein iedes zufehnde SchynRath gewalt und das sich
- uroßer nur niemandes subtütig, und was den anfangung auch die ein recht, ließe zu habe darüber
- der Curia
- icht getrüncken und der punctus constitutionis perpetiae
- ngensum herrlichst insinuiret werden, die hin vnd einen so in negotio tas ein urspracht nicht
- 2.) Die Churf. genovemstr. interdavor. Nun ist zu beförderte
- machte
- solten bey Kayserl. Mit versichert worden, daß den suchen annoch anmaßen wir
- befordern der
- nicht abgezogen werde.
- samtionem zu proposition, also mit Schulfft der
- 4 Helmbten andere fürsten und
- erarulis und Sanetioribus mit proportionibus accommodiren.
- in production zu quartiren.
- Drostriculis
- i
- 16
- is soeder
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