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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 1, fol. 45r

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  1. Gusts Durchl. nicht ermangelt, dem Herren Hertzog von Hannover
  2. zu reichliche repraesentation zu thun, daß dero Herrn Bruders
  3. intention nicht gewesen, dero testamentliche Verordnung
  4. zu censuriren, sondern nun zu bezeugen wie gern Sie dem
  5. über solche bey dem Princen erwachsenen Unvergnügen reme
  6. diret sehen möchten; Sonst auch unten der Hand insinuiret
  7. worden, daß an seiten des Fürstl. Hauses Wolffenbüttel die
  8. Hannoverische dispositiones und Verfaßungen man sich nicht
  9. zugegen seyn laßen, sondern denenselben ihren rechtlichen
  10. effect gerne gönnen würde, wann nur daselbst beliebet wen
  11. den wolte, ein solch pactum fundamentale einer ewigen
  12. unzertrümlichen Union mit Hochgedachtem Fürstl. Hause zu
  13. machen, wodurch selbiges so wol bey seinen ratione dignitatis
  14. habenden parität, alß auch bey denen im Fürst. Gesambt
  15. Hauße ex jure senij heimgebrachten prarogativen und in allem
  16. übrigen bey dem Genoß den Erbverträge ohnverkürtzet
  17. ten, und für alle vielleinerliche tractaments und beträng
  18. ußen gesichert werden könte, auch dero behuef eine oder an
  19. dere benachbahrte ruinance zu Übernehmung den garantie
  20. zu vermögen seyn möchte; So wolte man doch von solchen
  21. hülsehenen auf den Ruhestandt des Fürst. Gesambt Hauses
  22. abziehenden consiliis, sondern Zweiffel weil Sie denen Hannou
  23. verwichen auf Vermierigung den Fürst. Wolffenbüttelschen
  24. Linie gerichteten intentionen abbräuchig waren, nicht viel ho
  25. ren, sondern ließen sich verlauten, man dörffte davon d
  26. Herrn Hertzog von Hannover nichts vorbringen, und continuir
  27. rete der gefaßete wiederwille mehr als Jahresfrist, bis
  28. endlich

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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 1, fol. 45r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068786:0089?run=617