Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 1, fol. 45r
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- Gusts Durchl. nicht ermangelt, dem Herren Hertzog von Hannover
- zu reichliche repraesentation zu thun, daß dero Herrn Bruders
- intention nicht gewesen, dero testamentliche Verordnung
- zu censuriren, sondern nun zu bezeugen wie gern Sie dem
- über solche bey dem Princen erwachsenen Unvergnügen reme
- diret sehen möchten; Sonst auch unten der Hand insinuiret
- worden, daß an seiten des Fürstl. Hauses Wolffenbüttel die
- Hannoverische dispositiones und Verfaßungen man sich nicht
- zugegen seyn laßen, sondern denenselben ihren rechtlichen
- effect gerne gönnen würde, wann nur daselbst beliebet wen
- den wolte, ein solch pactum fundamentale einer ewigen
- unzertrümlichen Union mit Hochgedachtem Fürstl. Hause zu
- machen, wodurch selbiges so wol bey seinen ratione dignitatis
- habenden parität, alß auch bey denen im Fürst. Gesambt
- Hauße ex jure senij heimgebrachten prarogativen und in allem
- übrigen bey dem Genoß den Erbverträge ohnverkürtzet
- ten, und für alle vielleinerliche tractaments und beträng
- ußen gesichert werden könte, auch dero behuef eine oder an
- dere benachbahrte ruinance zu Übernehmung den garantie
- zu vermögen seyn möchte; So wolte man doch von solchen
- hülsehenen auf den Ruhestandt des Fürst. Gesambt Hauses
- abziehenden consiliis, sondern Zweiffel weil Sie denen Hannou
- verwichen auf Vermierigung den Fürst. Wolffenbüttelschen
- Linie gerichteten intentionen abbräuchig waren, nicht viel ho
- ren, sondern ließen sich verlauten, man dörffte davon d
- Herrn Hertzog von Hannover nichts vorbringen, und continuir
- rete der gefaßete wiederwille mehr als Jahresfrist, bis
- endlich
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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 1, fol. 45r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068786:0089?run=617