Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 1, fol. 55r
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- Rittern, Knechten, LandtVoigten, Hauptleuten Wintz-
- durchten, Voigten, Pflegern, verwesern, Ambtleuten
- et
- Schultheißen, Bürgermeistern, Richtern, Räthen, Bürger,
- Gemeinden, und sonst allen andern Unsern und des
- Reichs unterthanen und getreuen, was würden, standes
- oder wesens die seyn, ernstlich und festiglich, mit diesen
- brieffe, und wollen, daß sie vorgedachte Herzogen
- zu Braunschwen und Lüneburg Gebrüder, auch ihrer H.
- Loh. Ludl.
- Edl. Ludl. Erben und nachkommen, bey
- mehr angeregter Vergleichung auch dieser unserer Kaÿser
- confirmation und bestättigung gänzlich bleiben.
- Sie deren geruhiglich gebrauchen und genießen laßen
- undt daran nicht irren, hindern bekümmern oder
- beschweeren, noch des jemands andern zu thun gestatten
- und keine weise, als lieb einen ieden, sey unsere und
- des Reichs schwere Ungnade und straffe undt dazu
- ein poen, nemblich Fünfftig Marek Löthiges goldes
- ein jeder
- zu vermeiden, die so vide ich nur offt erfohrenheitlich hinne
- thate, Unß halb in unser, undt des Reichs Cammer
- undt den andern halben theil dem einigen so hierwieder
- beleidiget würden undt nachlaßlich zu bezahlen, verfallen
- len sein soll. Mit Uhrkundt dieser brieff besiegelt,
- mit unserm Käyserl. anhangenden Insiegell, der
- geben ist aufs unserm Königl. Schloß zu frag, den
- Neuen undt zerantzigsten tag des Monaths Octobris
- Nach Christi unsers Lieben Herrn undt Seeligmachers
- gebührt, Sechszehen hundert und im zwölfften Unser
- Reiche des Römischen im Ersten, des Hungarischen
- im vierdten und des Böhmischen im anderen Jahre
- Mathias
- Ludewig 9U uim
- Ad mandatum Sac
- 3
- Majestatis proprium
- bûcher
Cite
Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 1, fol. 55r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068786:0109?run=617