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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 1, fol. 68r

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  1. ax haeckeit derharzen deduction in puncto
  2. ur
  3. und dero manliche leibes-LehnesErben
  4. 3o wenigen auch von dem
  5. H. Tode deßen ersten abschieden geschohnen,
  6. der bey Lebenden sch. Oberdern noch einer ohne Mannschbaum abgehen würde, soll
  7. succediren, der all mich über lebende Bruder und deßen männliche Leibes hohen Erbschafft
  8. nun zwar Büchmeister allezeit nach den rechten der geburth. Also soll nicht alle
  9. in dem Bergn. Becl. bey den Bruder auch in dem dritten, nach wegrecht der festen gebroche
  10. decediret willen, daß die unterthanen in beydersez hatte. Entschreibung des letzten o
  11. erstgebenen sollen für ihren nuzeit anderhero halten. Iezo saepini casus etwas g
  12. der Amptman zu den Buchständigen würde; und ansehen auch denn auch in der sumbla
  13. 1. Wenn ein der Seyden Bergrandisch, nehmlich jürdoch 1 F abgangefallen (einlicher Nachrichtigkommen werden vnd
  14. Auf ihn succediren, da wenn eine der erste revidende Hochhafft abgange soll, s
  15. soll bishero an den stecken, sondern gegen 7. Augustis Frader und seiner ohne schwerer optieren
  16. fragen.1 oder divisione von keinem woche Hochgesez. H. Ad in abgangen soll hehr, G.I.
  17. oder H. DTL. Dui Cette die Fr. nehmlich von den beyden noch bringen, und zwarlich nicht
  18. ein allegirt, nach dem recht dergesten gerathen: also das Scriburientis aurbey ein gesandt,
  19. eiben zu solten. Es also der casus benennet, wenn leztlich etwa infici
  20. bey E. A. bei übringe. Dahe also dergestalt alles geschiket wird, daraus der Compagn
  21. so finde; oder sehr nicht beredet, wenn das Lande: quod supra cogitatione, qu
  22. weiß solcher damahls mit singrender H. Raht thun ist, daß hier ihn erleget werden köndte. Man mehr einige denn die Lände, daß denn der Br
  23. natur, Es ist aber auch der gegenwärtigen casus nicht soldentens exprimirt
  24. der Generalium beyde Regierium Cammerceurg, welches würde geschehen seyn, man sind s
  25. ird gesunden, ich oder beyde abgehen sollten,
  26. Weiln aber
  27. cht, sondern auch in Teüerlicher satisfaction auch in Teütschland auf 6 gewiße CompagniCompagniCompagniCompagni
  28. wolte
  29. die Cammer bekam, und alsdann hat quam sentuae statt habe ich, so sein in parsi cerisur nicht a
  30. das es gehehen, wenn
  31. Der casus in allem stücken dem jenigen
  32. Solchem Eid. nach haben die Landesstände
  33. und antheilung in casu nehml. H. Graffen der nebsten sehen gehuldiget, und im fall in theil. Es
  34. ihl; Astaum verstanden worden, ist
  35. Cap. h. H. Das zeitliche gesegnet habe die zu lassen h. |: Crafft: | C. | erst gebohrneten, und so k
  36. gefertiget; ist also die Continuatio durchmittel die teücht zuweisen, sondern auf den gemäß, und wenig
  37. bey andern solte, daß es des Hild. Assessoribus so wieder doch daß er observirt, der hild nunge
  38. fürderbahret, als denn die pripla ditte also gewißen, der denn auch in der Universiastica ist, nehmlich etque nehmlich damit s
  39. darüber die weiß doch in der selbst und in der arbeiten habe zu bedienen und haben. Solche schlechsam mehr alleinet werden sich einige wohl einige mein gescheidet werden mü
  40. Herck gleichß erhalten. E. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. B. Crafft zue haben. Hörnigk: |; so könte. Sie denn solche ich zue
  41. olche hierin ohnbeschulden eine dreyst sohn habe, wie unser ein allein bibli. Rath die opität aufgethan werden.
  42. pag. 3)
  43. von
  44. consumiam
  45. vemo

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