Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 1, fol. 68r
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- ax haeckeit derharzen deduction in puncto
- ur
- und dero manliche leibes-LehnesErben
- 3o wenigen auch von dem
- H. Tode deßen ersten abschieden geschohnen,
- der bey Lebenden sch. Oberdern noch einer ohne Mannschbaum abgehen würde, soll
- succediren, der all mich über lebende Bruder und deßen männliche Leibes hohen Erbschafft
- nun zwar Büchmeister allezeit nach den rechten der geburth. Also soll nicht alle
- in dem Bergn. Becl. bey den Bruder auch in dem dritten, nach wegrecht der festen gebroche
- decediret willen, daß die unterthanen in beydersez hatte. Entschreibung des letzten o
- erstgebenen sollen für ihren nuzeit anderhero halten. Iezo saepini casus etwas g
- der Amptman zu den Buchständigen würde; und ansehen auch denn auch in der sumbla
- 1. Wenn ein der Seyden Bergrandisch, nehmlich jürdoch 1 F abgangefallen (einlicher Nachrichtigkommen werden vnd
- Auf ihn succediren, da wenn eine der erste revidende Hochhafft abgange soll, s
- soll bishero an den stecken, sondern gegen 7. Augustis Frader und seiner ohne schwerer optieren
- fragen.1 oder divisione von keinem woche Hochgesez. H. Ad in abgangen soll hehr, G.I.
- oder H. DTL. Dui Cette die Fr. nehmlich von den beyden noch bringen, und zwarlich nicht
- ein allegirt, nach dem recht dergesten gerathen: also das Scriburientis aurbey ein gesandt,
- eiben zu solten. Es also der casus benennet, wenn leztlich etwa infici
- bey E. A. bei übringe. Dahe also dergestalt alles geschiket wird, daraus der Compagn
- so finde; oder sehr nicht beredet, wenn das Lande: quod supra cogitatione, qu
- weiß solcher damahls mit singrender H. Raht thun ist, daß hier ihn erleget werden köndte. Man mehr einige denn die Lände, daß denn der Br
- natur, Es ist aber auch der gegenwärtigen casus nicht soldentens exprimirt
- der Generalium beyde Regierium Cammerceurg, welches würde geschehen seyn, man sind s
- ird gesunden, ich oder beyde abgehen sollten,
- Weiln aber
- cht, sondern auch in Teüerlicher satisfaction auch in Teütschland auf 6 gewiße CompagniCompagniCompagniCompagni
- wolte
- die Cammer bekam, und alsdann hat quam sentuae statt habe ich, so sein in parsi cerisur nicht a
- das es gehehen, wenn
- Der casus in allem stücken dem jenigen
- Solchem Eid. nach haben die Landesstände
- und antheilung in casu nehml. H. Graffen der nebsten sehen gehuldiget, und im fall in theil. Es
- ihl; Astaum verstanden worden, ist
- Cap. h. H. Das zeitliche gesegnet habe die zu lassen h. |: Crafft: | C. | erst gebohrneten, und so k
- gefertiget; ist also die Continuatio durchmittel die teücht zuweisen, sondern auf den gemäß, und wenig
- bey andern solte, daß es des Hild. Assessoribus so wieder doch daß er observirt, der hild nunge
- fürderbahret, als denn die pripla ditte also gewißen, der denn auch in der Universiastica ist, nehmlich etque nehmlich damit s
- darüber die weiß doch in der selbst und in der arbeiten habe zu bedienen und haben. Solche schlechsam mehr alleinet werden sich einige wohl einige mein gescheidet werden mü
- Herck gleichß erhalten. E. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. B. Crafft zue haben. Hörnigk: |; so könte. Sie denn solche ich zue
- olche hierin ohnbeschulden eine dreyst sohn habe, wie unser ein allein bibli. Rath die opität aufgethan werden.
- pag. 3)
- von
- consumiam
- vemo
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