Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 15, fol. 27r
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- ande von der durchzeit ist ganz würden befreyen, und
- e
- hen, sondern der Fürstl. Wolfenbütelischen Landen allein Aufge
- berdet werden. Meine von E. Königl. Mt trouppen
- auß der allen Marckt nach dem Entsthums finden
- e
- Marchiren, welche könte bisher fast an weisen genommen
- et
- werden, und künfftig zweifelso hat, ferner nicht wenig, vnd
- a
- gebracht werden, so trifft darff route die Erzten Wolfenb.
- land gar nicht, sondern allein die Unzeige und die Erzsch. Zellische
- Wenn Wolffen auß- oder nach dem erstenthum Halberstatt
- aber schröder, zumahlen Marchiren, so kommen solte durch ihr
- durch das Wolfenb. nach Gewershagenes werden aber
- auff solcher solcher solte unsere Lande noch vielmehr betreffen, und
- eyn, denn durchmarcken, und denen ein quartirungen lauff der
- und Ergen, auch wohl zum theil bringenen perpetuum oder wortten,
- d
- elben wir
- M. h. H. Königsten Mt ersuchen wir demnach dienst und angelegentlichen
- h
- Sie gerechnedie angenscheinliche billig, und erhebligkeit
- obiger unser rationum nicht allein selbst zu consideriren,
- sonders auch dem Fürsten Wolfenb. hoffe aufs nachdrücklichste
- vorhalten, und uns nicht zu verübeln, daß wir wen
- t
- et. H. M. H. Hofenschmführo Lampon auß oder nach dem
- Fürstenthumb halberstadt nach oder aus Westfrauen
- Titarii haben werden, die solle anderer gestall
- von unsers communissarien weiter nicht annehmen und
- durch fehlen laßen können, als wenn solche trouppen iedes
- wohl vorheilet, und empfloane davon durch die
- Woltenb. unter ihre wocheinsen, und holzminden
- eingebracht geführet, da aber der trouppen so wenig
- x
- wären, daß so füglich sucht getheilet werden können alsdann
- wechselsweise, und nichts andere in act. der March
- über Hollmenden und über Obsen gerichtet, auch von
- denen über Osten und Hameln ehenden Compagn
- Wann der ends dießents, des veser Macht läger oder
- Rast tage zu nehmen die nothdurfft erfordern solte,
- das mahl am proportionalirter kuthach in die laufft
- solcher
- erlanget.
- Rotte belegene Wolfenbütelische dorffte
- werden möge.
- Weil uns unerträglich
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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 15, fol. 27r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068803:0109?run=617