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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 15, fol. 27r

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  1. ande von der durchzeit ist ganz würden befreyen, und
  2. e
  3. hen, sondern der Fürstl. Wolfenbütelischen Landen allein Aufge
  4. berdet werden. Meine von E. Königl. Mt trouppen
  5. auß der allen Marckt nach dem Entsthums finden
  6. e
  7. Marchiren, welche könte bisher fast an weisen genommen
  8. et
  9. werden, und künfftig zweifelso hat, ferner nicht wenig, vnd
  10. a
  11. gebracht werden, so trifft darff route die Erzten Wolfenb.
  12. land gar nicht, sondern allein die Unzeige und die Erzsch. Zellische
  13. Wenn Wolffen auß- oder nach dem erstenthum Halberstatt
  14. aber schröder, zumahlen Marchiren, so kommen solte durch ihr
  15. durch das Wolfenb. nach Gewershagenes werden aber
  16. auff solcher solcher solte unsere Lande noch vielmehr betreffen, und
  17. eyn, denn durchmarcken, und denen ein quartirungen lauff der
  18. und Ergen, auch wohl zum theil bringenen perpetuum oder wortten,
  19. d
  20. elben wir
  21. M. h. H. Königsten Mt ersuchen wir demnach dienst und angelegentlichen
  22. h
  23. Sie gerechnedie angenscheinliche billig, und erhebligkeit
  24. obiger unser rationum nicht allein selbst zu consideriren,
  25. sonders auch dem Fürsten Wolfenb. hoffe aufs nachdrücklichste
  26. vorhalten, und uns nicht zu verübeln, daß wir wen
  27. t
  28. et. H. M. H. Hofenschmführo Lampon auß oder nach dem
  29. Fürstenthumb halberstadt nach oder aus Westfrauen
  30. Titarii haben werden, die solle anderer gestall
  31. von unsers communissarien weiter nicht annehmen und
  32. durch fehlen laßen können, als wenn solche trouppen iedes
  33. wohl vorheilet, und empfloane davon durch die
  34. Woltenb. unter ihre wocheinsen, und holzminden
  35. eingebracht geführet, da aber der trouppen so wenig
  36. x
  37. wären, daß so füglich sucht getheilet werden können alsdann
  38. wechselsweise, und nichts andere in act. der March
  39. über Hollmenden und über Obsen gerichtet, auch von
  40. denen über Osten und Hameln ehenden Compagn
  41. Wann der ends dießents, des veser Macht läger oder
  42. Rast tage zu nehmen die nothdurfft erfordern solte,
  43. das mahl am proportionalirter kuthach in die laufft
  44. solcher
  45. erlanget.
  46. Rotte belegene Wolfenbütelische dorffte
  47. werden möge.
  48. Weil uns unerträglich

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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 15, fol. 27r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068803:0109?run=617