Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 19, fol. 7v
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- einen newen Electorat iegen die reich
- zu interduciren, so finden Sie sich Ihre pflichten,
- schuldiger abrede, und réputation nach verbunden
- von dehnen contradicirten sich nicht zupariren
- sondern mit selbigen Ihr eußerste zu thun, daß
- derfürsten Jura so sehr nicht gekräncket, undt
- eine solche notabli höchstse praejudicirliche newerung
- im rach-nicht müchte eingeführet werden gleich
- Ich eß nun sehr vergeblich erachtet mich in
- dispute einzulassen, ob deß Fürstl. Collegu
- consens zu einführung noni Electoratus wohtiger
- erfordert werden oder nicht, ein solches auch
- mehr aigrens alß gutes nach sich gezogen, also
- habe darauf weiter nichts eingewand
- alß daß der Sache voritzo bereits so weit
- gekommen, daß Ihr P. G. itzo mit parit
- mehrern, glimpft, also vorhin auß der Electoraten
- Sache geredet, welchen aber sohn geachtet, glaube
- Ich nicht, daß Sie von dem andern parteyen
- noch so bald werde abzuziehen sein, eß
- wehre dan) daß diese Electoraten
- Sehr ad proposionem unß Fürstl.odegium
- kommen, daß ein fampellen Electorat
- ad tempus vitae uve Morgt verlanget
- werden aber dieses vermuhtlich so in acten
- tables, alß auf einen puren discours nicht
- zuhauen ich alß Ich doch ohne praejudiz deß
- Raysers, und deß Churfürst. Collegii, der
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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 19, fol. 7v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068810:0014?run=617