Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 164v
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- O
- allgemeine Reichs Constitution
- Zwar
- sey. Nun ist solches außer Zweifel
- inmaßen an
- eine Sanctio pragmatica Imperii
- sie ja
- etwas nach des Buchs sollen, so hat aber
- den Numerum Electorum nicht
- gemacht, sondern gefunden und
- nur de modo eligendi und andern
- solennibus disponiret. So folget
- auch nicht wenn etwas so dem Kayser und
- hurfürstl. Collegio privativ
- zu komt, umb mehrern nachdruck
- und glempfs willen nach beschaffenheit der materi und Zeiten
- oder sind n
- der maßen entblieben, auff
- gemeinen Reichstage zur approbation
- vorgetragen und fröderlich frömdigiret wird,
- daß dadurch den
- Kayserl. Mayt, oder dem Churf.
- liegio ihr recht gemindert, und den reservata et praeirogativae und jura
- n Generala mit den übrigen
- Reichs Collegiis communiciret
- werden.
- Das Nierdtnus die Herrn
- hurfürsten bey Introduction eines
- fürsten in Collegium principum gehöhret
- werden.
- Vierdstens vermeinet der Autor
- dergestalt werde man künfftig
- die Herrn Churfürsten auch nicht mehr
- fragen, wenn ein Neüer Fürst im Reichst-
- Fürstenrath wird introduciret werden
- roßen. Allein weilen die Herren
- hurfürsten auch Reichsfürsten
- seyn, hat es damit eine andere bewandtnüßig; et zumahlen auch
- zumahlen die meisten von ihren vota
- in primarum haben.
- die weltlichen selbst mota in Collegio principum führen
- eine die geistlichen Churfürsten auch ihre Episcopatus
- Künste aber sich zu bedacht, damit sondern auch
- raturis bey de
- haben ihre Episcopis diffragation darinn helffen, aber dies
- zu disputiren, wegen
- des Reichs directorii und Chursachsen,
- wegen des Marschallen Amts an der Introduction
- theil haben müßen.
- annepos (der suffraganeorum
- zu geschweigen) darinn ver
Cite
Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 164v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068812:0326?run=617