Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 184r
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- arte Paris MarchEd. 2. April 1692. Es wegen zwey alle guldiner s
- ch nicht eröfertiget werden aber die gemeine Elau selbst nicht wohl unterscheiden
- an folben allegium ohne intehrte Tode in händes eingeseßenen gelten, wie
- das andere befällen die fürgeacht auf einer gewinnen werden sie sich dergestalte haben. Darbeymehr durch überau
- ein solten. Hüßen nun ausz, |: Crafft: | erlanget seyn. Die mit verkauffung des geschrießen werden.
- Item Medicum secundi sagt v. hoc sezet können, jährlich /150000. H. Carte Rechnus
- hälten werden gewärt.
- man wüste aber nicht zwischen Theilung
- x
- juribus bey ihren Nechricht gesaget, es ansehen bey den Leibniz und LebensKafft. Prob
- eyn, dergleichen als nach dem Großgen fuß ganz zu machen, als mühe rei
- o wäre zu hätt, daß man in hissehn collegio die noth nur zu bringen. Qu
- wolle, sed des vitae suspeniren wolte. Antworten, dadurch die nichts-
- erclärung so in clägern, a laare in mich härter, seyn
- ecre Regen straffe zu darff und als einige seyn möcht, würden
- rägen nicht geschlechter, meinete, daß die enden H. Sachß Schreiben waren, es schon ihre
- bst der buchhause geldschlagen laßen.
- Regensis Nov. 16. jun. 1692. Ex protocollo das fuissanlaths. Wirt
- in gewißen votio part. Ml. hütten 2./0 rth. 1683 an die Craußschmiede Fürsten
- gesthan, da sie in dero nähmen und von Amts wegen, daß ermüßene H. Münze Ort publicirten
- gewesen hätten wie die execution und beobachtung gethan, innerhalte adnumatque berichten, die
- rinnen probationsage Könckhalten, und Kayserl. Maynz so wohl von dem würten an
- erwehret, als auch vorlicher lande und privilegende dieß Sache M. h. H. furbedachte geheidet. Von vier
- gar heßen zu vertheilung an H. Hofrifftiren, nun bin er allen Regien zu nicht gringe
- erschaffenen Kayserl. Unterität und des Reichs-Asceits nicht nachgeübet worden
- Ob
- ermein meinet von Bericht der
- raht, Amt als an das Reich sey zu abstrahiren gebührte dem Kayser als meine habentori
- heil die Hofen müßen in specie zu benahmen. Al
- Monali vormahlen daß die Sched kleinen auf 8 zu proposition, damit die Anglen soll nicht
- nur dazu darauff extendiren können. Das herrn Historici Reich einige orthe zu 1000 interr
- zu erkennen, so zu observiren bey solchen Ab Mayker als ohne praeß oder nehmlich desweg
- Brandeb.
- Unstehen, wenigsten schüzen alles was auf gute den Leibgedächte.
- Saltzburgin begriffen Krauff,
- und nur so erhalte seine Herzherrung dahin gelanget werden, noch die 3 mügli
- dienen, satisfaction de praesentio, autium de futuro.
- erachtet worden. Gott. Wanauw der Marckfurt zu verstandten gescheiden. Den versichteten
- eyn, seyn die Berlin mehr zu erstatten, und weil einige zumutvieren bey müglich in clägern an uns
- über die Römische zu thun aus einem geburth, und es schuldig einmahl andere jahr were seine rebis. Habent ist n
- a Marchadus exemplariae in agia, so haben werden, aus mühels abgetragen, sey der Kayserl. Canzburg
- ürden zu thun, die Brunsamhafft und denen müglich billige besoldung n
- ihm preßen und den meinem Cunadmann nichts als gering hätten. Omnii
- t,
- kein
- urbeicht seÿ also die Verreistung den gewesen sollen in allen Kauchreisen des Schnema
- alleratura bey orthen nicht zu practiciren zu oculida adis belli
- 7
- weil die falsche Münzer
- andern gebener societäten, so können ist er noch gelden, so dergestellunirter und gl
- nicht
- er
- u
- M. keine ganste noch habde, zuldiner sie attamen, Orbfn ist mir sich läßen. Daßen d
- durffte das selbsto unter den Wiennischen fuß auch nicht einmahl mit umbgangen prote nehmen.
- a
- cr
- als wenn Lautes guth
- Schön
- eyn
- weil er
- w
- genommet werden. (§.
- meinet nun soll
- abristiren, und weil der wenigsten Amsterdam seyn, nunmehr zu haben werden den werth der 40
- en zwar fuß bleibe, wäre es so
- ich 2 stuck velto einen gedachten halben thl. mache
- geeidetur, alß haben Azum exempel. Quodamus, item ut super divinarium ad scriptum ad
- und
- alle und
- 10. jun. 1692. Osterreichische Concellistiren das nunme
- ll weilige weilen den Reichstell auff 2 lhn ersehen. Und nun auf
- Salzburg finden, daß dem M. h. H. der werthR ad langis
- Regensp
- gelegen werde. Will beydergleichen die Rie so erstl. 41 Ambr. in Specie
- ursuchen
- ichs
- nicht aber daß der H. auf 2
- r
- Die Klays sel. funfzehung, Sachßer und
- s
- sollen fast zu den fuß der 2 fl. des
- so Sachsen wein
- profracipumit seyn, non credo
- über die Neüen Hennemeberg Münze zu lineu
- man im Spiritus luirten laßen, ich dieß das probe zeit des elementi
- 47 stuck auff 1 marck Collusch
- 4.) Man wird die feine M. darinn vermußet pro 1B
- ist nach solchen das stück
- in
- Mann zwar angelegen worden habe,
- 0.) an 100 fl. verlust 25 gr
- nung stehen, und der meiste ursachliche Cracabatas Schwabat Wie Christi, in Ber
- n
- halten fein 13 loth.
- werden 45 kr. und der guthe thewort
- ist nach den Reichsthl.
- ctuarii angestellt, ob
- admodo posteri de laßen herrgere
- hreib, Stad, b
- einnehmlich zu haben. Das Kayserl. Regens selbst zu Bruder, qu
- en
- Leipzig ejus zum curvae
- er
- sonst
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