Search the Nachlass

Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 184r

Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.75.

Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text

The machine reads it as

  1. arte Paris MarchEd. 2. April 1692. Es wegen zwey alle guldiner s
  2. ch nicht eröfertiget werden aber die gemeine Elau selbst nicht wohl unterscheiden
  3. an folben allegium ohne intehrte Tode in händes eingeseßenen gelten, wie
  4. das andere befällen die fürgeacht auf einer gewinnen werden sie sich dergestalte haben. Darbeymehr durch überau
  5. ein solten. Hüßen nun ausz, |: Crafft: | erlanget seyn. Die mit verkauffung des geschrießen werden.
  6. Item Medicum secundi sagt v. hoc sezet können, jährlich /150000. H. Carte Rechnus
  7. hälten werden gewärt.
  8. man wüste aber nicht zwischen Theilung
  9. x
  10. juribus bey ihren Nechricht gesaget, es ansehen bey den Leibniz und LebensKafft. Prob
  11. eyn, dergleichen als nach dem Großgen fuß ganz zu machen, als mühe rei
  12. o wäre zu hätt, daß man in hissehn collegio die noth nur zu bringen. Qu
  13. wolle, sed des vitae suspeniren wolte. Antworten, dadurch die nichts-
  14. erclärung so in clägern, a laare in mich härter, seyn
  15. ecre Regen straffe zu darff und als einige seyn möcht, würden
  16. rägen nicht geschlechter, meinete, daß die enden H. Sachß Schreiben waren, es schon ihre
  17. bst der buchhause geldschlagen laßen.
  18. Regensis Nov. 16. jun. 1692. Ex protocollo das fuissanlaths. Wirt
  19. in gewißen votio part. Ml. hütten 2./0 rth. 1683 an die Craußschmiede Fürsten
  20. gesthan, da sie in dero nähmen und von Amts wegen, daß ermüßene H. Münze Ort publicirten
  21. gewesen hätten wie die execution und beobachtung gethan, innerhalte adnumatque berichten, die
  22. rinnen probationsage Könckhalten, und Kayserl. Maynz so wohl von dem würten an
  23. erwehret, als auch vorlicher lande und privilegende dieß Sache M. h. H. furbedachte geheidet. Von vier
  24. gar heßen zu vertheilung an H. Hofrifftiren, nun bin er allen Regien zu nicht gringe
  25. erschaffenen Kayserl. Unterität und des Reichs-Asceits nicht nachgeübet worden
  26. Ob
  27. ermein meinet von Bericht der
  28. raht, Amt als an das Reich sey zu abstrahiren gebührte dem Kayser als meine habentori
  29. heil die Hofen müßen in specie zu benahmen. Al
  30. Monali vormahlen daß die Sched kleinen auf 8 zu proposition, damit die Anglen soll nicht
  31. nur dazu darauff extendiren können. Das herrn Historici Reich einige orthe zu 1000 interr
  32. zu erkennen, so zu observiren bey solchen Ab Mayker als ohne praeß oder nehmlich desweg
  33. Brandeb.
  34. Unstehen, wenigsten schüzen alles was auf gute den Leibgedächte.
  35. Saltzburgin begriffen Krauff,
  36. und nur so erhalte seine Herzherrung dahin gelanget werden, noch die 3 mügli
  37. dienen, satisfaction de praesentio, autium de futuro.
  38. erachtet worden. Gott. Wanauw der Marckfurt zu verstandten gescheiden. Den versichteten
  39. eyn, seyn die Berlin mehr zu erstatten, und weil einige zumutvieren bey müglich in clägern an uns
  40. über die Römische zu thun aus einem geburth, und es schuldig einmahl andere jahr were seine rebis. Habent ist n
  41. a Marchadus exemplariae in agia, so haben werden, aus mühels abgetragen, sey der Kayserl. Canzburg
  42. ürden zu thun, die Brunsamhafft und denen müglich billige besoldung n
  43. ihm preßen und den meinem Cunadmann nichts als gering hätten. Omnii
  44. t,
  45. kein
  46. urbeicht seÿ also die Verreistung den gewesen sollen in allen Kauchreisen des Schnema
  47. alleratura bey orthen nicht zu practiciren zu oculida adis belli
  48. 7
  49. weil die falsche Münzer
  50. andern gebener societäten, so können ist er noch gelden, so dergestellunirter und gl
  51. nicht
  52. er
  53. u
  54. M. keine ganste noch habde, zuldiner sie attamen, Orbfn ist mir sich läßen. Daßen d
  55. durffte das selbsto unter den Wiennischen fuß auch nicht einmahl mit umbgangen prote nehmen.
  56. a
  57. cr
  58. als wenn Lautes guth
  59. Schön
  60. eyn
  61. weil er
  62. w
  63. genommet werden. (§.
  64. meinet nun soll
  65. abristiren, und weil der wenigsten Amsterdam seyn, nunmehr zu haben werden den werth der 40
  66. en zwar fuß bleibe, wäre es so
  67. ich 2 stuck velto einen gedachten halben thl. mache
  68. geeidetur, alß haben Azum exempel. Quodamus, item ut super divinarium ad scriptum ad
  69. und
  70. alle und
  71. 10. jun. 1692. Osterreichische Concellistiren das nunme
  72. ll weilige weilen den Reichstell auff 2 lhn ersehen. Und nun auf
  73. Salzburg finden, daß dem M. h. H. der werthR ad langis
  74. Regensp
  75. gelegen werde. Will beydergleichen die Rie so erstl. 41 Ambr. in Specie
  76. ursuchen
  77. ichs
  78. nicht aber daß der H. auf 2
  79. r
  80. Die Klays sel. funfzehung, Sachßer und
  81. s
  82. sollen fast zu den fuß der 2 fl. des
  83. so Sachsen wein
  84. profracipumit seyn, non credo
  85. über die Neüen Hennemeberg Münze zu lineu
  86. man im Spiritus luirten laßen, ich dieß das probe zeit des elementi
  87. 47 stuck auff 1 marck Collusch
  88. 4.) Man wird die feine M. darinn vermußet pro 1B
  89. ist nach solchen das stück
  90. in
  91. Mann zwar angelegen worden habe,
  92. 0.) an 100 fl. verlust 25 gr
  93. nung stehen, und der meiste ursachliche Cracabatas Schwabat Wie Christi, in Ber
  94. n
  95. halten fein 13 loth.
  96. werden 45 kr. und der guthe thewort
  97. ist nach den Reichsthl.
  98. ctuarii angestellt, ob
  99. admodo posteri de laßen herrgere
  100. hreib, Stad, b
  101. einnehmlich zu haben. Das Kayserl. Regens selbst zu Bruder, qu
  102. en
  103. Leipzig ejus zum curvae
  104. er
  105. sonst

Cite

Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 184r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068812:0365?run=617