Search the Nachlass

Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 301v

Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.77.

Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text

One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 302r); this page is its left half.

The machine reads it as

  1. Reserv
  2. M. h. H. Göchs. vnd 4. Concommers hat Lurbach auff begehren nec ingrediem libus
  3. Des wesenheiten eines beykommendes superfic
  4. ch so auch kosten des Amtgewesen soll nicht gesehen. So er wolche sich bis ausdr
  5. Danckelman sagte, iezo wäre zeit von Schweden
  6. 200. Cti
  7. en profonen solle, waren nicht, den Beclagten seyn solche damit nachzufinden, würde aus clägern nicht
  8. Franck sejn ihn in specie instantis
  9. ßen, in selben dingen man habe Er solche clägerin geschrieben, Linnen also nicht leicht aus Resuscht
  10. r Beicht entstünde voll durchmahlen des landes habein, so die schulden wo 1 1.) trop confesz, daß
  11. terocipi, ipso achten, item an einem Serenstlichen hand, als ohngeben auff den newen conf will seyn
  12. ein gute Kayser zuetragen zu laüplich, derß auf Wollen und meines müglens auch zu glauben
  13. man 25.) |: incognit. Endtlich den lauffen vor eigenommen. Ich aber 2 Stunde gewehr, so die
  14. in Hn Salometz mein schon praeoccupination als die guthe Wur kein begenommen, Chur
  15. Verdamahlen dem Adresser Durchgeliter von Meinem und die H. g. H. gern Amt der Amt aber aber abges
  16. Man stützigen Rom und Naturn sollen definebirt haben die conferenz zu beschicken,
  17. zum Wien abends po wir guten bey den H. Grafschafft besausenen
  18. und den gehn-saches secretum sunt blicken. R
  19. tiren kan. (§. 15.)
  20. M. Dringete sich hehr vorschlagen haben, daß er mit der fallaten nicht kommen voll, so sonderlich
  21. praesentibus Kinschri, windischgr
  22. das vie la libische Zuschützen. |:Hörnigk:| freunde getragen werden. H. Hofachten M.
  23. unterlassen der Kayser zu thun, doch in dem beyden der Letzigen, der davon amahls sie nicht
  24. erlegiren müssen. Item ist gutte in juris uswortchen mit dem Gripsischen begehren begencken. H. Gnathen habstenschaft
  25. gearbeitet, daß er zu sinn mich wird aber gefunden, seine Ehegleichen concursi finden, solle s
  26. nach aber auch mit
  27. von ihm habentemahl zugegeben nicht. Ost sich entzulernen zu hande: daß das H. Hofrath,
  28. auch zwar experiment und herrücklich gemacht solche Graffen zu fürfallen zu kom
  29. ein nichors warmezo nicht zu thun.
  30. noch in combustianz zu bringen,
  31. gegeben guthechter erfordert.
  32. einem Churf. Durchl. D
  33. gebraunschwegen teütschen könne. Undt daß bey der Religionshandtig ex saltiosi
  34. allge-Urthel gegenwart wird, so würde es v. weiter ohne die schlechtestaß. M. geist
  35. frachsern ausfurcht
  36. eyn: hätte mahl einmahl eben gewehnten nach mitt mich zu
  37. ommenheit verh
  38. Fürsten es nicht so sehr
  39. einem gedancken will ich Dienschommenheit solches auch mit Königsten danks zu erlegen.
  40. icht beschreiben, die von resolution in solg emnaturo problemiram, sondern in einem schandischen
  41. sehr werde, der Erforderung prachtesten ganzes Albertus wäre, wenn
  42. werde
  43. mit den fürsten sucht.
  44. ubendießen
  45. connen, der cochymirten orths ohnfeh
  46. worden mü
  47. zu zu thun können müßte die Collegia beygezen, und wen
  48. 3. Der Commission zu Regensb. und asterliche
  49. bey den Churfi, quaestio quod in deliberation zuhrinc
  50. deswegen mit dem c. Collegiae
  51. alles zu obgedachte Vermühungung zu thun.
  52. einclusum Rhein hoch. Undil. zu gehen, in homa hab ich doch gehalten werde
  53. in S. H. Spracht Ego
  54. Deßen Salckfardt, undt gewesen, rithum.
  55. längt mit ihnen in particular
  56. cegation, for stimtion zuzusend
  57. e bekandt dahero zu Cr
  58. und licenz so leicht, so vielleicht sive diegleichen declaration möchten;
  59. gelaßen. (§. 22
  60. Electores
  61. das damahls dergleichen antwort bey den dissentirenden geist
  62. h illi: ad 5) vermöhung des Churz
  63. er welt eben (wenn es ihm entfallen) durchzusammen selbst gewesen, vnd
  64. vorgangenen Winter die Asseintor
  65. hatten den disponfrende mit
  66. quod sehr elo
  67. differenti wäre daß einige auff die
  68. lli wenn dießen samptschimpf erhalten, so waren doch die gemüther
  69. ro illi wolten nicht gestehen,
  70. vor dergleichen zu haben. Und die eviction andere consistät für den Adenschwan
  71. poenibus cum expedicis vim ließt bekünden, und quo casus ratione Elector altiren potroque
  72. Ego das elogenement eben nicht so gar groß
  73. gelaßen werde. Manuscriptli daß sey böhmen ad julender praxion verwesen; sollen doch nahmen
  74. ß nur das argumentitate. Wo habe §. 14. aida in specierendo insolviren, so gleichs bey s
  75. eil. Es wie bey dem theilen haben muß ein betrifft auf sich gegenwartigem Schuldigstermi
  76. Solum praesuppa
  77. g naturum introduciren. Es mittigste in den Eine satisfragstunde bewurschen, daß we
  78. ergebung terminum zur intention
  79. eine ministriirten es leicht bewohl mehr verschieden seyn, es man läßen köndte
  80. icht effectuiren, wo ganz etwas
  81. 2. Königs Ministri ist, das
  82. Collegii gleich wiedersam zu bringen.
  83. zu antwieder zweisen.
  84. usammen habet, der solte ihnen noch in gutia; der Curiasturen bey der fürsten
  85. würden, doch die progressiones easseyn seyn, werden sich
  86. efriedigung mit den Churf. wäre schohn zu 2 mahlen geschehen.
  87. die Churf. Oberwaren nicht eins
  88. ermuthen wolte, undts als eine notificationen anderfristen beywillungen
  89. also die
  90. sists
  91. h gl. wurde leuchter sind zu einige datuirt Kirchtschmänz gebrauchet, magnz
  92. antwortete Fr. M. bruder willig ihnen wenn iederweis nicht mehr in der händen abgehen. H
  93. welches gleich nicht mitbrachen Monate als enderschreibaret zwey thun.
  94. an Concession wollen.
  95. Ad 3. wegen unstinction
  96. à 4. wollen K. M. referiren
  97. Es wurde die sach in ushauen faüst anzuestoßen wäre, sed es wäre wenig wenn
  98. d
  99. o nicht abenden hätten, und jüngten wäre von ihrigen cautione,
  100. referiren, erwartte dero gutachten
  101. recommandiretigt werden. Daß nun bey Chur-Branden in der admission sterbet, mochte
  102. annoch schuldigster Branden gleich fürrubel er billig werden. In Munsterburg wen
  103. elbigen Mann nun auch dergleichen Antrüge, verst in den meinen Hauptman groß gewerden, und
  104. ls Kayserl.
  105. hen andere Ministri beygelet, autor eignen exemplarum, wie es mit aber ganthe
  106. fl. man wahren noch wird hat zu verderben sich lägte. Untersucht werden gegen
  107. auch andorum expliciren. Wenn die bewerkstelligung deren wird ad num

Cite

Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 301v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068812:0602?run=617